G8 und die Mär vom „geistigen Eigentum“
[Druckversion] Thema: G8: Stop G8 - for a socialist world!, Anti-kapitalistische Bewegung, veröffentlicht: 19.03.2007
Wenn vom Schutz „geistigen Eigentums“ die Rede ist, dann ist der
Schutz von Profiten in der Industrie gemeint
Die „Verstärkung des Schutzes von Innovationen gegen Produkt- und
Markenpiraterie“ ist ein zentrales Anliegen von Angela Merkel beim
diesjährigen G8-Gipfel
in Heiligendamm. Dabei soll es vor allem um eine verstärkte internationale
Zusammenarbeit zur effizienten Bekämpfung von besagten „Piraten“ gehen.
Wer aber sind diese Piraten eigentlich?
von Vivien Mast, Bremen
Wie wird man eigentlich „Pirat“? Was veranlasst die G8, sich als
Chef-Piratenjäger zu engagieren?
Piraten wie du und ich
Da sind natürlich die vielen Jugendlichen (aber nicht nur die), die
Filme und Musik aus dem Internet runterladen oder sich von Freunden
kopieren – weil sie nicht verstehen, warum sich ein paar Millionäre an
ihrem Taschengeld bereichern, oder weil sie keine 15-20 Euro für ein
Stück Plastik übrig haben. Und weil sie damit niemandem was wegnehmen –
es ist ja eine Kopie, also eine Vermehrung.
Auch LehrerInnen und ProfessorInnen sind verdächtig: Wenn sie für ihre
Klassen Texte aus Büchern kopieren, so soll das laut neuem Urheberrecht
in Deutschland illegal und damit Piraterie sein. Da hilft auch nicht die
Rechtfertigung, dass die Unibibliotheken sich die teuren
Veröffentlichungen nicht mehr leisten können, die als Ergebnis
jahrelanger Forschung an der eigenen Hochschule geschrieben wurden. Oder
dass es einfach Unsinn ist, wenn 20 SchülerInnen sich ein Buch kaufen
müssen, aus dem man gerade mal zehn Seiten für eine Unterrichtseinheit
braucht.
So mancher Ahnungslose wird auch zum Piraten, wenn er oder sie meint, im
Auftrag der Demokratie Aufklärung zu betreiben: Scientology verklagte in
der Vergangenheit regelmäßig mit Erfolg KritikerInnen, die interne Texte
der Sekte im Internet veröffentlichten, um Menschen vor deren Praktiken
zu warnen. Schließ-lich sei das eine Verletzung des Copyright.
Zu Piraten gemacht werden immer wieder Indigena in Ländern der „Dritten
Welt“,, wenn multinationale Konzerne auftauchen und sich deren
traditionelles Wissen als eigene „Erfindung“ patentieren lassen –
plötzlich brauchen sie für ihre Produkte Lizenzen vom neuen „Besitzer“.
Das betrifft zum Beispiel den indischen Neem-Baum, der traditionell als
Heilmittel, aber auch für Zahnpasta, Seife und andere Produkte verwendet
wird und auf den westliche Konzerne mittlerweile diverse Patente
angemeldet haben.
In den „Entwicklungsländern“ sind es heute noch die Bauern, die Saatgut
tauschen und durch Kreuzung weiter entwickeln. Dabei verwenden sie einen
Teil ihrer Ernte im nächsten Jahr als Saatgut weiter. Es gibt auch
keinen vernünftigen Grund, das nicht zu tun, außer der Tatsache, dass
mehr und mehr von diesen Bauern zu Piraten werden – nämlich sobald sie
einmal patentiertes Saatgut großer Agrarkonzerne gekauft haben, die
ihnen die Wiederaussaat von Teilen der Ernte verbieten.
Firmen in unterentwickelten Ländern produzieren Nachahmungen von
Medikamenten gegen AIDS und andere schwere Krankheiten oft zu einem
Zehntel des Preises der Pharmakonzerne. Auch diesen „Piraten“ möchte
Merkel gern das Handwerk legen (siehe Seite 3).
Wo kommen all die Piraten her?
All diese Piraten werden zu Verbrechern gemacht, weil sie Ideen
benutzen, die jemand anderem gehören: so genanntes „geistiges Eigentum“.
Das ist privates Eigentum an immateriellen Gütern, die unabhängig von
ihrer konkreten Realisierung in einem Gegenstand existieren und deshalb
prinzipiell ohne großen Aufwand beliebig verbreitet werden können –
Ideen, Konzepte, Theorien.
Die Idee des geistigen Eigentums macht nur aus der Logik des
Kapitalismus Sinn, in der der Eigentümer von Produktionsmitteln eine
Ware produziert, um daraus Profit zu erwirtschaften.
Wenn man anderen Menschen verbietet, Erfindungen zu nutzen oder
nachzuahmen, wenn man die Verbreitung von Ideen stoppt, schwächt man die
Konkurrenz und stärkt die eigene Profitsituation.
Das ist die Logik von Privilegrechten: die Idee, oder Erfindung, oder
Geschichte wird zum „geistigen Eigentum“ einzelner, die – zumindest für
eine bestimmte Zeit – anderen verbieten können, dieses Eigentum zu
benutzen, zu verbreiten, zu verändern... Die bekanntesten dieser
Privilegrechte sind das Urheberrecht (für Texte, Kunstwerke, Musik, und
andere kreative Leistungen), das Patentrecht (für technische
Erfindungen), und das Markenrecht (für Markennamen).
Die Verwertungsrechte können abgegeben werden – in der Regel gehen sie
von Künstlern oder Erfindern an Konzerne, die ihre materielle
Realisierung (in Form von Büchern, CDs oder Maschinen) durchführen.
Insbesondere müssen Verwertungsrechte für Erfindungen, die in
Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz gemacht werden, an den Arbeitgeber
abgetreten werden. Das heißt, in der Realität liegt der Großteil der
Verwertungsrechte an geistigem Eigentum nicht bei kreativen Individuen,
sondern bei (meist großen) Konzernen. So sind 63 Prozent der in den USA
erteilten Patente auf menschliche Gene im Besitz von Privatkonzernen.
Ein weiterer großer Teil der Patente liegt (noch) bei öffentlichen
Universitäten und Forschungseinrichtungen.
Die G8 auf Piratenjagd
Führende Neoliberale (unter anderem Angela Merkel) forcieren heute die
weltweite Durchsetzung von Urheber- und Patentrechten auf Niveau des
US-Rechts. Zentrale Initiatoren dieser Kampagne waren eine Reihe von
US-Konzernen (unter anderem IBM, General Motors und Monsanto,
organisiert im Intellectual Property Committee – IPC) und in ihrem
Gefolge die US-Regierung und die G8.
Die G8-Staaten setzen das „geistige Eigentum“ seit etwa zehn Jahren
immer wieder auf Tagesordnung und stellen die Verfolgung der Piraten
geradezu als Verteidigung der „öffentlichen Sicherheit“ dar. Eine Rolle
spielt hierbei, dass die Produktionskosten im Vergleich zu den Kosten
von Erfindung und Entwicklung von Produkten rapide gesunken sind. Mit
dem Internet steht ein Mittel bereit, das die massenhafte
quasi-kostenlose Verbreitung von Texten, Musik, Filmen ohne
Qualitätsverlust ermöglicht. Angesichts des verzweifelten Wettstreits um
Profitmaximierung besteht aus Sicht der Konzerne also Handlungsbedarf.
Die teilweise enorme Differenz zwischen den reinen Produktionskosten von
Waren, bei denen das „geistige Eigentum“ geschützt ist, und ihren
Verkaufspreisen verlockt natürlich zu billigeren Imitaten – selbst bei
höheren Produktionskosten und niedrigeren Preisen lässt sich daran zum
Teil noch gut verdienen. Diese Tatsache hat unter anderem dazu geführt,
dass sich zum Beispiel seit 1998 die Zahl der gefälschten Waren, die an
den Außengrenzen der EU abgefangen werden, verzehnfacht hat. Weltweit
liegt der illegale Umsatz Schätzungen zufolge bei etwa 350 Milliarden
Euro.
Ein weiterer Dorn im Auge der G8-Staaten ist, dass „Schwellenländer“ wie
Indien, Brasilien und vor allem der Gigant China systematisch versuchen,
ihre technologische Rückständigkeit durch Nachahmung von High-Tech
Produkten aus Industriestaaten abzubauen.
Das TRIPS – ein Meilenstein
Ein Meilenstein in der Geschichte des „geistigen Eigentums“ war die
Gründung der Welthandelsorganisation WTO. Durch den Druck des
Intellectual Property Committee (IPC), der US-Regierung und der G8 wurde
das TRIPS-Abkommen (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der
Rechte des geistigen Eigentums) in die WTO-Verträge aufgenommen. Das
TRIPS setzt Mindeststandards für nationales Recht und ist für alle
WTO-Mitgliedsstaaten bindend.
Es beinhaltet unter anderem die Pflicht für „Entwicklungsländer“,
Patent- und Urheberrechte einzuführen. In Anbetracht der Tatsache, dass
97 Prozent der Patente in Hand von Konzernen, Institutionen oder
Personen aus westlichen Industrieländern sind, bedeutet dies einen
Ausschluss dieser Länder von technologischem Fortschritt.
Außerdem werden durch das TRIPS nationale Ausnahmen zu Patent- und
Urheberrecht eingeschränkt und dem Urteil des WTO-Schiedsgerichts
unterworfen. Die Erfahrung zeigt, dass dort im Zweifelsfall die
Interessen von Konzernen mehr gelten als Gesundheit, Bildung, Ernährung
und sonstige soziale Probleme. Besonders gefährlich ist dies, da dieser
Vertrag Vorrang vor allen anderen internationalen Verträgen (zu
Arbeitsrechten, Gesundheit oder Umwelt) hat.
Doch auch das TRIPS geht den Herrschenden noch nicht weit genug. Nachdem
die Rechtslage auf internationaler Ebene geklärt ist, versuchen sie vor
allem Druck auf „Entwicklungsländer“ auszuüben, Verstöße gegen die neuen
Gesetze aggressiv zu verfolgen.
Geistiges Eigentum ist öffentliches Eigentum!
Wenn es also heute um den „Schutz von geistigem Eigentum“ geht, dann
sind damit vor allem zwei Dinge gemeint: Schutz der Profite vor den
KonsumentInnen und Schutz des technologischen (und damit des
ökonomischen) Fortschritts der führenden Industrieländer gegen die
rückständigen Länder. Beide Aspekte haben eins gemeinsam: Das private
Interesse am Profit steht in schreiendem Widerspruch zum öffentlichen
Interesse nach größtmöglicher Teilhabe aller am gesellschaftlich
produzierten Reichtum und nach Steuerung des technologischen
Fortschritts im Interesse aller Menschen.
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