Mit der Überwachung von “Extremist*innen“ durch den Verfassungsschutz gibt es neben Polizei und Gerichten schon lange einen zusätzlichen Apparat zur Bekämpfung politischer Gegner*innen. Jetzt wird er im Kontext von Rechtsruck und Zeitenwende verstärkt für Repression eingesetzt.
Von Andrea Grote-Dressel, Hamburg
Im Mai und Juni sind in zahlreichen Bundesländern die Verfassungsschutzberichte erschienen. In ihnen erklären die Inlandsgeheimdienste, auf welcher Grundlage sie Organisationen als “linksextremistisch“ bezeichnen und überwachen. Die Begründungen zeigen, wie eng die Grenzen der Meinungsfreiheit im heutigen Deutschland sind.
Der Hamburger Verfassungsschutz (VS) beruft sich in seinem Bericht immer wieder auf das “Marxismus-Urteil“ des örtlichen Verwaltungsgerichts vom letzten Jahr. Demnach ist jede Bestrebung, die Gesellschaft auf der Grundlage einer marxistischen Kritik am Kapitalismus zu verändern “linksextrem“.
Im Absatz über die SAV wird begründet, warum die Ideen von Marx, Engels und Lenin gegen die “tragenden Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ verstoßen würden: sie seien gegen die Menschenrechte, die Gewaltenteilung und das Recht auf verfassungsmäßige Opposition.
Umverteilung extremistisch?
Nun singen wir am Ende größerer Veranstaltungen öfters “die Internationale erkämpft das Menschenrecht”, fordern keinen Einparteienstaat und halten eine in Räten von unten organisierte Demokratie mit jederzeit abwählbaren Vertreter*innen für wesentlich demokratischer als den bestehenden Staat, aber darum geht es dem VS nicht – für ihn ist Kritik am Kapitalismus grundsätzlich ein Problem.
Noch deutlicher wird das im VS-Bericht aus Mecklenburg-Vorpommern. Dort gilt die Forderung nach entschädigungslosen Enteignungen als “Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip” und damit als extremistisch.
In dieser Logik wäre schon Jan van Akens populärer Spruch “Es sollte keine Milliardäre geben“ keine legitime Meinungsäußerung. Damit es keine Milliardäre mehr gibt, müsste man ihnen schließlich einen beträchtlichen Teil ihres Vermögens wegnehmen ohne sie gleichwertig zu entschädigen.
Wer etwas anderes als den Kapitalismus will, steht also außerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit. Andererseits bedeutet eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz kein automatisches Vereins- oder Parteiverbot, “Extremist*in“ zu sein ist nicht strafbar. So erspart sich der Staat politische Strafprozesse, die Fragen nach seinem demokratischen Charakter aufwerfen könnten und erhält den Eindruck aufrecht, dass man in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung alles sagen und meinen dürfe.
Vom Verfassungsschutz beobachtete Vereine, Parteien und Personen befinden sich in einem halblegalen Bereich. Bisher sind davon “nur“ explizit marxistische Organisationen, Autonome, Anarchist*innen, die Rote Hilfe, kurdische Organisationen und manche Kampagnen wie “Ende Gelände“ und “Rheinmetall entwaffnen“ betroffen, aber Die Linke könnte jederzeit insgesamt zum Beobachtungsobjekt werden – die Linksjugend ist es in den beiden größten Bundesländern bereits.
Der Staat rechtfertigt mit der Einstufung als “Extremist*in” Einschränkungen der Rechte von Betroffenen, die gegen kein Gesetz verstoßen haben und damit auch nicht vor Gericht angeklagt und verurteilt werden.
Keine Jobs für Linke
Bisher bestanden diese nur in der Verweigerung von Waffenscheinen und dem Ausschluss von Jobs, für die eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird. Solche gibt es bei der Bundeswehr, Polizei und Geheimdiensten und in der Rüstungsindustrie, so dass eine Einstufung als Extremist*in durch den Verfassungsschutz für Linke in der Praxis kaum Auswirkungen hatte. Nur in Bayern gab es gelegentlich Berufsverbote im öffentlichen Dienst, in den letzten Jahren zum Beispiel gegen die Klima-Aktivistin Lisa Pöttinger und Benjamin Ruß aus München, unter anderem wegen seinen Stellungnahmen gegen das repressive “Polizeiaufgabengesetz”.
Mit der Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz – früher bekannt als “Radikalenerlass” – für Beamt*innen in einigen Bundesländern und für den gesamten öffentlichen Dienst in Hamburg ändert sich das gerade. Das beträfe nicht nur Einzelne sondern potenziell Tausende. Dazu kommt: Im Zuge der Aufrüstung werden durch die Umstellung von Industriebetrieben auf Waffenproduktion und vermehrte Militärforschung an Unis und zivilen Forschungsinstituten für mehr Beschäftigte Sicherheitsüberprüfungen eingeführt werden. Die vermutete Mitgliedschaft in einer marxistischen Organisation würde dann mit Arbeitslosigkeit bestraft.
Strafen und Sanktionen in allen Bereichen
Auch über das Arbeitsrecht hinaus haben “falsche” Meinungen vermehrt Konsequenzen. Dem IG-Metall-Hauptamtlichen Danial Bamdadi aus Baden-Württemberg wurde die Einbürgerung verweigert. Er war ins Visier des VS geraten, weil er zu Protesten gegen die AfD aufgerufen hatte.
Die Aberkennung des Deutschen Buchhandelspreises für mehrere linke Buchläden auf Geheiß des reaktionären Kulturstaatsministers Wolfgang Weimer hat zu einem breiten öffentlichen Aufschrei geführt.
Ende 2025 wurden einigen linken Organisationen Bankkonten gekündigt – offiziell aus Angst vor US-Sanktionen, in einem Gerichtsprozess berief sich die beteiligte Sparkasse aber auch auf den Verfassungsschutz.
Der Journalist Hüseyin Doğru wurde wegen seiner früheren Tätigkeit für russische Staatsmedien von der EU sanktioniert, seine Bankkonten und die seiner Familienangehörigen eingefroren. Man muss nicht mit dem Putin-Regime und seiner Invasion der Ukraine sympathisieren, um darin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit zu sehen – Doğru und seine Familie werden letztlich wegen “Feindbegünstigung” bestraft, ohne dass ein Gericht ihn verurteilt hätte, ohne dass der Vorwurf strafbarer Handlungen überhaupt erhoben wurde. EU und BRD agieren im Fall Doğru wie autoritäre Regimes. Bei einer weiteren Militarisierung der Gesellschaft wird das kein Einzelfall bleiben.
Aber die Rechten?
Die verstärkte Repression wird oft mit der Bedrohung der bürgerlichen Demokratie durch die AfD gerechtfertigt. Die Hoffnung auf ein Verbot der AfD ist weit verbreitet, die linksliberalen “PRÜF”-Demos fordern jeden Monat eine Überprüfung durch Verfassungsschutz und Gerichte. In den aktuellen Verfassungsschutzberichten vieler Bundesländer taucht die AfD aber nur als “Opfer” von Antifaschist*innen auf und wird nicht (mehr) als rechtsextrem erwähnt. Damit würden sich Berufsverbote und Co. auf kaum relevante Kleinparteien wie “Die Heimat“ (Ex-NPD) und Terrorzellen beschränken, deren Anschlagsplanungen auch ohne VS und “Extremist*innen“-Verfolgung strafbar sind.
Wenn die AfD demnächst Landesregierungen stellt, kann sie nicht nur den bestehenden Polizei- und Geheimdienstapparat dort für sich nutzen, sondern über die bundesweite VS-Datenbank NADIS auf Daten von “Links-“ und “ausländischen Extremist*innen” zugreifen und selbst Gegner*innen darin eintragen – mit bundesweiten Konsequenzen.
Linke und Gewerkschaften stellen sich zu Recht gegen die Regelanfrage im öffentlichen Dienst. Vor der Einführung in Hamburg blieben die Proteste dagegen allerdings klein, in der Tarifrunde der Landesbeschäftigten griffen ver.di und GEW das Thema nicht wahrnehmbar auf.
Wenn die ersten neuen Berufsverbote kommen, muss es breite Solidarität und öffentliche Proteste geben. Die Linke muss Illusionen in den Verfassungsschutz als Instrument zum Kampf gegen die AfD klar entgegentreten – der politische Repressionsapparat gehört aufgelöst!

