Mit dem Geheimdienstgesetz will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) BND (Auslandsgeheimdienst) und Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) zu “echten Geheimdiensten” umbauen. Dabei werden Grundsätze der bürgerlichen Demokratie – Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung – über Bord geworfen.
Von Mika, Köln
Der Verfassungsschutz (VS) soll zu einer Parallelpolizei werden, die härter gegen Linke und die Antikriegsbewegung im Innern durchgreifen kann. Der BND soll nach dem Vorbild von CIA und Mossad zu direkten Eingriffen im Ausland und für den “hybriden Krieg” gegen Russland umgerüstet werden.
Nach der Nazi-Herrschaft sollte die Beschränkung der Geheimdienste auf Informationsbeschaffung das erneute Entstehen einer Geheimpolizei wie der Gestapo verhindern. Diese Beschränkung will Dobrindt aufheben. VS und BND erhalten Befugnisse der Polizei und im Falle des BND auch des Militärs, unterstehen jedoch keiner vergleichbaren parlamentarischen und juristischen Kontrolle.
Ohne Kontrolle
Der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) wird zur zentralen Kontrollinstanz von Verfassungsschutz und BND umgebaut. Der UKRat ist ein im Geheimen tagendes Gremium, dessen Entscheidungen nicht öffentlich gemacht werden. In “Eilfällen” ist es den Geheimdiensten sogar erlaubt, ohne vorherige Zustimmung des UKRats zu handeln und sich die Zustimmung im Nachhinein abzuholen.
Der Verfassungsschutz soll künftig die Kompetenz erhalten, Wohnungen zu durchsuchen und auf private Computer zuzugreifen, etwa um dort einen Staatstrojaner zu installieren. Er soll auf Inhalte auf Smartphones zugreifen und private Chats und E-Mails mitlesen können.
Im Gegensatz zur Polizei muss der VS Betroffene nicht über solche Eingriffe informieren, sodass diese keine Möglichkeit haben, vor Gericht dagegen vorzugehen. Der VS kann sogar auf besonders sensible Daten wie von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zugreifen, indem er sich in IT-Systeme von Praxen hackt, um auf Akten von Patient*innen zuzugreifen.
Die Geheimdienste sollen außerdem zur “Umleitung und Unterbindung von Datenverkehren” und der “Veränderung von Übertragungsinhalten” befugt werden, wenn eine “besondere Bedrohung” besteht, auch das ohne Wissen der Betroffenen. Zwar wird das Hinzufügen von Dateien durch das Gesetz nicht erlaubt. Jedoch besteht kein technischer Unterschied zum Löschen und Verändern, die Hürde ist rein juristisch.
Falsche Anschuldigungen
Das Verbot der Beweisfälschung wird praktisch wirkungslos, wenn Betroffene nicht von Eingriffen erfahren und es keine gerichtliche Kontrolle gibt. Damit wird es möglich, dass Geheimdienste belastendes Material wie Mord- und Terrorpläne oder Kinderpornographie auf den Computern unliebsamer Aktivist*innen platzieren. Wenn die Hacker*innen des Verfassungsschutzes ihre digitalen Spuren verwischen, ist eine Fälschung quasi nicht nachweisbar.
In der staatlichen Propaganda wird das Geheimdienstgesetz als Schutzmaßnahme vor Russlands sogenannten “hybriden Krieg” dargestellt. Der Ausbau des VS dient jedoch nicht der Abwehr einer äußeren Gefahr, sondern ist Mittel zur Repression nach innen. So wird im Gesetzestext davon gesprochen, dass er bei “erheblichen Unruhen in großen Teilen der Bevölkerung” die oben beschriebenen direkten Eingriffe vornehmen soll.
Wenn eine größere Bewegung gegen Sozialkürzungen und Kriegsvorbereitung entsteht, die breitere Schichten der Arbeiter*innenklasse erfasst als bisher, könnte das vom VS zur “erheblichen Unruhe” erklärt werden. Das würde ihm erlauben, die Kommunikation, Smartphones und Computer zentraler Aktivist*innen und Organisationen zu überwachen.
Er könnte darüber hinaus die Kommunikation der Bewegung stören, indem er Chatverläufe manipuliert und für Planung und Organisation wichtige Dateien und Dokumente löscht. Durch das Unterschieben von Beweisen, könnte er einerseits einzelne Aktivist*innen ausschalten, andererseits das Bild einer russischen Einflussnahme auf die gesamte Bewegung zeichnen, z.B. durch gefälschte Korrespondenzen mit Moskau. So könnte die gesamte Bewegung als Teil von Moskaus hybrider Kriegsführung geframed und ein brutaleres Vorgehen gerechtfertigt werden.
Krieg nach innen und außen
Die Vorbereitung auf den Krieg gegen die eigene Bevölkerung hängt unmittelbar mit der Vorbereitung des imperialistischen Kriegs gegen Russland zusammen. Der BND darf explizit “kinetische Mittel” einsetzen, womit im Militärjargon Sprengstoff, Schusswaffen und Drohnen gemeint sind. Im Verteidigungs- und Spannungsfall darf er diese gezielt gegen Menschen einsetzen; in Friedenszeiten “nur” gegen Objekte des Gegners, vielleicht mit dem einen oder anderen menschlichen “Kollateralschaden”.
Wie CIA und Mossad soll er zu einem richtigen imperialistischen Auslandsgeheimdienst gemacht werden, der zur “Abwehr fremder Mächte im Ausland” nicht nur spionieren, sondern auch sabotieren kann und ggf. mit False-Flag-Operationen auch einen Kriegsvorwand liefern kann.
Bild: Christian Lendl – CC BY 4.0

