Berliner Personalvertretungsrecht: Berliner Gutsherren

SPD-Linkspartei.PDS-Senat will Mitbestimmungsrechte im öffentlichen Dienst der Hauptstadt massiv einschränken. Protest von ver.di und Personalräten


 

von Daniel Behruzi, zuerst veröffentlicht in junge Welt, 11.5.07

Im Land Berlin bahnt sich erneut ein heftiger Konflikt zwischen SPD-Linkspartei.PDS-Senat und Gewerkschaften an. Einem aktuellen Referentenentwurf aus dem Hause des Innensenators Erhart Körting (SPD) zufolge sollen die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte im öffentlichen Dienst des Landes massiv eingeschränkt werden.

»Mit der Verabschiedung des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes soll ein weiteres Stück an sozialen Partizipations- und Grundrechten in dieser Gesellschaft geopfert werden.« Mit diesen Worten geißelte jüngst die nordrhein-westfälische Linkspartei-Abgeordnete Ulla Lötzer die von der CDU-Regierung des Landes vollzogene Einschränkung von Mitbestimmungsrechten im öffentlichen Dienst. Auch in den Berliner Landesverbänden von Linkspartei.PDS und SPD gibt es mehr als genug papierene Stellungnahmen über die notwendige Verteidigung von Mitbestimmungsrechten. Man wende sich insbesondere gegen den Abbau der Mitbestimmung und werde die Rechte der Personalräte auch beim Einsatz von Ein-Euro-Jobbern beachten, heißt es noch im Wahlprogramm der SPD zum Abgeordnetenhaus. Die »Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Bereich« sei ihr Ziel, ließ auch die Berliner Linkspartei.PDS in einem gemeinsamen Papier mit der fusionswilligen Minderheit des WASG-Landesverbandes seinerzeit wissen.

Weniger Rechte

All dies ist Schnee von gestern. Einem jW vorliegenden Referentenentwurf des Innensenats zufolge – der eine entsprechende Grundsatzeinigung im Koalitionsvertrag konkretisiert – plant die Landesregierung eine weitgehende Einschränkung der Rechte von Beschäftigtenvertretern sowohl im direkten Landesdienst als auch bei den Eigenbetrieben des Landes. Die gravierendste Änderung soll die Rolle der Einigungsstelle betreffen, die Betriebs- und Personalräte derzeit bei strittigen Fragen anrufen können. Dieses üblicherweise von einem Arbeitsrichter geleitete Gremium soll künftig keine bindenden Beschlüsse mehr treffen, sondern lediglich »Empfehlungen« aussprechen können. Das letzte Wort sollen laut Gesetzentwurf künftig die Dienst- bzw. Aufsichtsbehörden selbst haben. »Der Arbeitgeber kann eventuelle Einwände der Personalvertreter also künftig nach Gutsherrenart abweisen – das ist ein Rückfall in längst vergangen geglaubte Zeiten. Das darf die Linkspartei auf keinen Fall mitmachen«, kritisierte Lucy Redler, Frontfrau der Berliner WASG, die am Donnerstag in einem offenen Brief an die Linkspartei auf die geplanten Maßnahmen hinwies. Auch der Vorsitzende des Hauptpersonalrats des Landes, Uwe Januszewski, erklärte auf jW-Nachfrage, er habe »überhaupt kein Verständnis« für die Einschränkung der Kompetenzen der Einigungsstelle. Bereits nach dem aktuellen Landespersonalvertretungsgesetz Berlins habe der Senat in bestimmten Bereichen und bei Beamten die Kompetenz, das Votum der Einigungsstelle aufzuheben. »Die Einigungsstelle bietet eine innerbetriebliche Möglichkeit der Verständigung und Rechtsanwendung – die Gesetzesänderung würde deshalb zu mehr Klagen und damit auch zu Mehrkosten führen«, sagte Januszewski. Überhaupt gebe es keinerlei Anlaß für die Gesetzesnovellierung. Der als Begründung vorgebrachte Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1995 (!), sei nicht stichhaltig. Schließlich habe auch der damalige Innensenat keinen Handlungsbedarf gesehen. »50 Jahre Landespersonalvertretungsgesetz haben sich bewährt«, stellte der Personalratschef klar.

Weiterer Knackpunkt des Gesetzentwurfs ist der Umgang mit Ein-Euro-Jobbern: Obwohl die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte hierzu kürzlich gerichtlich bestätigt wurden, erhalten diese im Entwurf nur noch »Mitwirkungsrechte« – also nicht die Möglichkeit tatsächlicher Einflußnahme. »Das bedeutet: wir dürfen unsere Meinung äußern – mehr nicht«, so Januszewski. Ebenfalls beschnitten werden sollen die Einflußmöglichkeiten der Beschäftigtenvertreter bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden und bei Veränderungen der betrieblichen IT-Systeme. Diese sollen nur noch dann mitbestimmungspflichtig sein, »wenn sie mit einer Einführung mindestens vergleichbar sind«, heißt es in dem Entwurf. »Diese Formulierung wird in jedem Fall zu Streitigkeiten vor Gericht führen«, prognostizierte Januszewski. Zudem habe der Personalrat in den vergangenen Jahren in keinem einzigen derartigen Fall seine Zustimmung verweigert. »Die Probleme bei Softwareumstellungen liegen ganz woanders – mit der Mitbestimmung hat das gar nichts zu tun«, erklärte er.

Widerstand von ver.di

Scharfer Protest gegen die Gesetzesnovelle kommt von der Gewerkschaft ver.di. Deren Geschäftsführer Roland Tremper betonte gegenüber jW, man sei mit der Rücknahme von Mitbestimmungsrechten im öffentlichen Dienst des Landes ganz und gar nicht einverstanden. »Damit würde von Berlin wiederum ein sehr negatives Signal ausgehen – und das bei einem rot-roten Senat, von dem man eigentlich erwarten könnte, daß er Mitbestimmungsrechte nicht ab-, sondern ausbaut«, so der ver.di-Mann. Zudem werde eine Verschlechterung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst »eine schlimme Signalwirkung in den privatwirtschaftlichen Bereich hinein« haben, kritisierte er. In einem Analysepapier zur Berliner Koalitionsvereinbarung hatte die Dienstleistungsgewerkschaft bereits erklärt, beim Thema LPVG bahne sich »ein schwerer Konflikt mit ver.di an«.

Uwe Doering, Geschäftsführer der Fraktion Die Linke.PDS im Berliner Abgeordnetenhaus, sagte auf jW-Nachfrage, seine Partei wolle »so viele Mitbestimmungsrechte wie möglich erhalten«. Der Politiker betonte, daß die Gesetzesnovelle noch nicht im Senat beschlossen worden sei. Die Position seiner Fraktion zu den konkreten Maßnahmen des Papiers wollte Doering allerdings nicht erläutern. Nicola Rothermel, Pressesprecherin des Innensenats, erklärte gegenüber jW, der Gesetzentwurf entspreche weitgehend den Inhalten des Koalitionsvertrags. Zur Umsetzung werde es voraussichtlich im letzten Quartel diesen Jahres kommen. Koalitionsvereinbarungen seien immer Ausdruck eines Kompromisses, ließ Doering wissen und hob hervor, die Senatsfraktionen würden das Gespräch mit den Beschäftigtenvertretern suchen. Nach jW-Informationen ist bereits für den heutigen Freitag ein entsprechendes Treffen angesetzt. »Ich gehe davon aus, daß die Gespräche ernst gemeint sind und der Gesetzentwurf so lange auf Eis liegt«, betonte Januszewski in diesem Zusammenhang.