Streikrecht für Beamte und Beamtinnen

Stimmung und Kampfkraft in der Tarifrunde sind dafür vorhanden
 
BeamtInnen dürfen in der Bundesrepublik nicht streiken. Dieses grundlegende demokratische Recht wird ihnen per Gesetz verwehrt. Was der oberste Dienstherr anordnet, haben sie zu tun. Und die Anordnungen werden immer dreister: 42-Stunden-Woche, Erhöhung des Renteneintrittsalters, zehn prozentige Kürzung der Bezüge.
Landauf, landab kam es deshalb zu gemeinsamen Protestaktionen von BeamtInnen, Angestellten und ArbeiterInnen. Sogar der konservative Beamtenbund sah sich zu einer Protestkundgebung in Berlin gezwungen und 40.000 kamen. In Bremen beteiligten sich BeamtInnen am 5. Dezember am Warnstreik. Die Bremer Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, ver.di, GdP, GEW und Transnet verteilten symbolische Urkunden mit der Aufschrift: „Hiermit verleihen wir der Beamtin/dem Beamten …. mit sofortiger Wirkung das Streikrecht auf Lebenszeit.”
Das Streikrecht für ArbeiterInnen und Angestellte wurde im 19. Jahrhundert gegen das bestehende Gesetz erkämpft. Die aktuellen Angriffe auf die BeamtInnen zeigen, dass es höchste Zeit ist, dass sich BeamtInnen mit Streik zur Wehr setzen. ver.di muss einen entsprechenden Aufruf machen und einen gemeinsamen Streik von ArbeiterInnen, Angestellten und BeamtInnen organisieren. Auf die Frage, ob sie einem solchen Aufruf folgen würden, antworteten Feuerleute einer Protestkundgebung am 6. Dezember in Stuttgart unmissverständlich mit „na klar”.