TV-L: Harte Auseinandersetzung beginnt

TVL-Warnstreik im Dezember 2025, Uni Göttingen

Während die Tarifverhandlungen und erste Warnstreiks bei den Ländern begonnen haben, verschärfen die öffentlichen Arbeitgeber die Gangart und kündigen die „Sozialpartnerschaft“ auf. Die Kolleg*innen brauchen starke Gewerkschaften und entschlossene Warnstreiks.

Kurz vor dem Verhandlungsauftakt Anfang Dezember hatte der Hamburger Finanzsenator und Verhandlungsführer der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder), Andreas Dressel, in letzter Minute seine Unterschrift unter einer Tarifeinigung zurückgezogen. In Hamburg hatte ver.di nach mehreren Warnstreiks in den vergangenen Monaten eine Zulage für „bürgernahe Dienstleistungen“ erkämpft, ein schwacher Abglanz der in den letzten Tarifrunden geforderten Stadtstaatenzulage. Einige tausend Beschäftigte sollten die Zulage von 100€ monatlich bekommen.

Am letzten Tag der Frist um 22:00 ließ Dressel per Mail die Tarifeinigung platzen – verbunden mit einem Gegenvorschlag, nach dem die über 4000 besonders belasteten Kolleg*innen der Sozial- und Erziehungsdienste  von der Zulage ausgenommen würden. Dass ein Arbeitgeber ein bereits angenommenes Angebot zurückzieht, ist sehr ungewöhnlich und ein massiver Angriff auf die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften – besonders im öffentlichen Dienst.

Damit sollten sich auch die letzten Illusionen in „Sozialpartnerschaft“ und den guten Willen der öffentlichen Arbeitgeber erledigt haben. Hoffnungen auf SPD-Politiker*innen wie Dressel waren schon immer unangebracht – in früheren Tarifrunden hatte er Kolleg*innen auch schon mal geraten, doch Wohngeld zu beantragen, wenn der Lohn nicht für die Miete reicht.

 Systematische Angriffe auf Beschäftigte

Zum Verhandlungsauftakt am 3.12. haben die Länder wie üblich kein Angebot gemacht und erklärt, die Forderung nach 7% bzw. 300€ mehr Lohn sei nicht finanzierbar. In jeder Tarifrunde im öffentlichen Dienst wird auf leere Kassen verwiesen, aktuell werden aber tatsächlich in vielen Bundesländern die Staatshaushalte gekürzt und besonders im Bildungs-, Kultur- und Sozialbereich Leistungen abgebaut. Der Bund könnte die Haushaltslage der Länder verbessern, indem er Reiche und Konzerne besteuert und bestehende Steuereinnahmen umverteilt. Das ist aber nicht gewollt – im Gegenteil. Bundes- und Landesregierungen streben Sozialabbau und Umverteilung von unten nach oben an. Zudem ist oberstes Ziel der Haushaltspolitik die Finanzierung der Aufrüstung und der militärisch verwendbaren Infrastruktur. Das hat sich schon in der Tarifrunde bei Bund und Kommunen Anfang 2025 gezeigt, wo den Beschäftigten trotz 500-Milliarden-Sondervermögen keine Lohnerhöhungen über die Inflation hinaus gewährt wurden.

Bei den Ländern ist Organisationsgrad geringer und das Kräfteverhältnis für die Arbeitenden und ihre Gewerkschaften schlechter. Es ist kein Zufall, dass sich mit Hamburg ein Land erstmals traut, von einer Tarifeinigung im öffentlichen Dienst zurückzutreten. Die Länder werden versuchen, noch geringere Lohnerhöhungen als bei Bund und Kommunen durchzusetzen und die „freiwillige“ Verlängerung der Arbeitszeit aus dem TVÖD zu übernehmen.

Dabei geht es nicht nur ums Geld. Im Rahmen der Aufrüstung nach innen und außen sollen die Beschäftigten allgemein gefügiger gemacht und ihre Gewerkschaften geschwächt werden. Dazu dient auch die „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz, also politisch motivierte Berufsverbote für Beamt*innen, in Hamburg bald sogar für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Gegenwehr notwendig

Um den Angriffen auf Löhne, Arbeitsbedingungen und ihre Jobs nicht wehrlos ausgesetzt zu sein, müssen sich Landesbeschäftigte verstärkt gewerkschaftlich organisieren. Um den Organisationsgrad zu stärken, sollten ver.di und GEW flächendeckend zu Warnstreiks aufrufen. Spätestens nach der dritten Verhandlungsrunde am 11./12. Februar wird es wahrscheinlich ein Angebot der Arbeitgeber geben. Die Gewerkschaften dürfen nicht mit Verweis auf „schwierige Zeiten“ jedes Angebot annehmen, sondern müssen ernsthaft weitere Arbeitskampfmaßnahmen prüfen, zum Beispiel Schwerpunktstreiks in gut organisierten Bereichen. Am Ende haben die Mitglieder das Recht, über Annahme oder Ablehnung zu entscheiden, ohne dass ihnen von vornherein „von oben“ gesagt wird, das Ergebnis sei alternativlos.