Gesetzliche Mindestbesetzung in Kliniken nötig

Was kann DIE LINKE tun?

An der Charité hat ver.di den Arbeitgeber zu Verhandlungen für einen Haustarifvertrag für Mindestbesetzung und gesundheitsfördernde Maßnahmen aufgefordert.

Zugleich waren mit Carsten Becker und Dana L. zwei Mitglieder der verdi-Betriebsgruppe Anfang September zu Besuch bei der Klausurtagung der Bundestagsfraktion der Linkspartei, um gemeinsam zu diskutieren, was DIE LINKE tun kann.

von Lucy Redler, Berlin

Carsten Becker stellte den geplanten Kampf an der Charité vor und betonte in seinem Vortrag in der Klausurtagung: „Hier geht es um einen Haustarifvertrag. In einem Haus, einem wichtigen Haus, unserem Haus, aber es geht auch um alle Häuser. Daher brauchen wir ein Gesetz zur Mindestbesetzung. Die Zeichen dafür sind gut. Immer mehr Menschen sehen die Gefahren eines profitorientierten Gesundheitssystems und die Notwendigkeit einer qualitativ besseren Patientenversorgung. Wir werden kämpfen für einen Tarifvertrag, weil wir die Mindestbesetzung dringend brauchen. Helft uns und kämpft auch für ein Gesetz zur Mindestbesetzung. Gemeinsam können wir es schaffen.“

Gesetzesinitiative der LINKEN im Bund?!

Die Forderung nach einer gesetzlichen Mindestbesetzung ist auch deshalb wichtig, weil die Durchsetzung eines Haustarifvertrags bei kleineren Krankenhäusern deutlich schwieriger sein dürfte als an der Charité. Es würde unmittelbar mit der Wettbewerbsfähigkeit argumentiert und damit gedroht, dass kleine Krankenhäuser dann pleite gehen würden. Deshalb ist eine verbindliche gesetzliche Regelung nötig. Gleichzeitig sollte innerhalb von ver.di eine Diskussion begonnen werden, wie eine politische Kampagne für eine gesetzliche Mindestbesetzung flankiert werden kann mit betrieblichen Kämpfen in anderen Krankenhäusern wie an der Charité.

Bundestagswahlkampf

DIE LINKE kann im Bundestagswahlkampf eine wichtige Rolle dabei spielen, den politischen Druck für eine bundesweite gesetzliche Mindestbesetzung in Krankenhäusern zu erhöhen. Es ist allgemein bekannt, dass die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern nicht nur die PatientInnen, sondern auch die Pflegekräfte krank machen.

Treffend erklärte die Fraktion der LINKEN im Bundestag in einer Pressemitteilung nach dem Besuch von Carsten und Dana: „Nachdem Vertreter Eures Gesamtbetriebsrates uns heute Eure Tarifbewegung vorgestellt haben, stellen wir fest: Sie ist einzigartig. Es geht Euch – und das ist neu – um die Verbesserung der Mindestbesetzung, die Gesundheitsförderung und die Ausbildungsqualität. Ihr seid Vorreiter einer bundesweit neuen Tarifbewegung für Gesundheitsschutz, gegen prekäre Beschäftigung. (…) Wir unterstützen Euch, wo und wie wir können.“

Gesetzesinitiativen auf Länderebene

Das ist ein sehr guter Anfang. Zugleich können Landesverbände der LINKEN auf Landesebene eine gesetzliche Initiative starten. Ein diesbezüglicher Antrag wird auf dem Landesparteitag der LINKEN Berlin am 20./21. Oktober vorliegen.

Als Orientierungspunkt für Gesetzesinitiativen können die Forderungen an der Charité gelten. So stellte Carsten bei der Fraktionsklausur klar: „Im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch der Beschäftigten ist es eine klar geregelte Mindestbesetzung, die gebraucht wird. Im Intensivbereich dürfen höchstens zwei Patienten von einer Pflegekraft versorgt werden und auf den Normalstationen höchstens fünf Patienten. Dort darf es auch keinen Nachtdienst mehr alleine geben.“