Mehr Demokratie durch Volksentscheide?

Über die Bedeutung von Volksabstimmungen und den Kampf gegen Stuttgart 21


 

Seit August gehen in Stuttgart wöchentlich zehntausende Menschen auf die Straße, um ihren Unmut gegen das Wahnsinnsprojekt S 21 zum Ausdruck zu bringen. Eine Forderung, die dabei immer wieder von den Demonstrierenden aufgeworfen wird, ist: Volksentscheid!

von Aron Amm

Die Hoffnungen, die dieser Vorschlag bei Vielen weckt, sind absolut nachvollziehbar: Statt über die Köpfe der StuttgarterInnen hinweg und gegen den Willen der Mehrheit ein Projekt durchzuprügeln, sollte die Bevölkerung selbst entscheiden können. Allerdings weigert sich die CDU/FDP-Regierung in Baden-Württemberg auch nach Monaten des Widerstands beharrlich, einen Volksentscheid durchzuführen. CDU-Ministerpräsident Stefan Mappus selber sagte zu dem Thema: „Die Wahrscheinlichkeit geht gegen Grenzwert null.“

Bisherige Erfahrungen

Grundsätzlich kann die Kampagne für einen Volksentscheid ein Mittel sein, um Druck von unten zu entfalten und die Regierenden ins Schwitzen zu bringen. Ein gutes Beispiel ist das Wasser-Volksbegehren in Berlin. Hier hat die Unterschriftensammlung für den Volksentscheid dazu geführt, dass die negativen Folgen der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe in der Stadt wieder Thema sind.

Das trifft auch auf den Versuch der S-21-Gegner zu, im Jahr 2007 ein Volksbegehren durchzusetzen. Die SAV hat sich an dieser Initiative beteiligt. Und neben den SAV-Mitgliedern viele andere, die hier einen Weg sahen, sich ganz konkret gegen Stuttgart 21 engagieren zu können.

Herrschende schalten auf stur

2007 sammelten die S-21-Gegner in kurzer Zeit 67.000 Unterschriften, weit mehr als nötig. Trotzdem wurde das Anliegen von den Regierenden unter fadenscheinigen Vorwänden nicht zugelassen. Bereits 1996 war ein erster Versuch, damals für einen Bürgerantrag (um einen Bürgerentscheid zu ermöglichen), abgeschmettert worden. 1996 argumentierten die etablierten Politiker, dass „haushaltsrelevante Entscheidungen“ angeblich nicht per Volksbefragung getroffen werden dürften. 2007 waren „rechtliche Gründe“ ausschlaggebend für die Ablehnung.

Damit zeigt sich, dass in bestimmten Fällen Initiativen für Volksbefragungen zwar durchaus dazu dienen können, politische Fragen in die breitere Öffentlichkeit zu bringen, und Menschen politisch zu aktivieren. Gleichzeitig führen uns die Stuttgarter Erfahrungen – und viele andere Fälle in der Vergangenheit – aber auch vor Augen, wie groß die Gefahr ist, dass die Regierenden sich einfach über den „Volkswillen“ hinwegsetzen.

Massenproteste zentral

Trotz monatelanger Proteste gelang es bislang nicht, Stuttgart 21 zu kippen. Aber die Massenbewegung der letzten Monate brachte die Regierung mächtig in Bedrängnis. Seit dem Polizeieinsatz am 30. September stehen sie mit dem Rücken zur Wand. Der Ruf „Mappus weg“ ist unüberhörbar.

Entscheidend ist, dass die Bewegung gegen S 21 weiter aufgebaut wird – durch starke Mobilisierungen, einen Erfolg der bundesweiten Demonstration am 11. Dezember, bessere Selbstorganisation, massenhafte Blockaden und möglichst auch Streikmaßnahmen gegen Stuttgart 21 sowie eine weitere Politisierung der Proteste.

Im Übrigen ist auch die Tatsache, dass die Forderung nach einem Volksentscheid seit Sommer überhaupt in der Form diskutiert wird, ein Ergebnis des Massenaufruhrs der letzten Monate. Viel weniger würden sich aktuell dafür interessieren, wenn nicht stetig eine beträchtliche Zahl gegen Stuttgart 21 demonstrieren und zivilen Ungehorsam leisten würde. Deshalb ist die größte Gefahr, dass die Massenproteste abnehmen und damit der Druck nachlässt.

Tücken von Volksbegehren

Selbst wenn es Protesten gegen Prestigeprojekte oder Privatisierungen gelingt, die Durchführung eines Volksbegehrens zu erwirken, können sich die GegnerInnen dieser Regierungspläne nicht einfach beruhigt zurücklehnen. Denn die Prozedur birgt große Risiken. Es stellen sich wichtige Fragen: Wer bestimmt die Bedingungen, unter denen ein Volksentscheid stattfindet? Wer hat die Macht über die Medien, über die Meinungsmache? Wer entscheidet, über welche Frage abgestimmt wird? „Volks“entscheid heißt noch lange nicht, dass auch wirklich Beschäftigte, Erwerbslose, RenterInnen, Jugendliche – eben all diejenigen, die sonst nicht groß gefragt werden – das letzte Wort haben. (MigrantInnen und Jugendliche dürfen sowieso nicht mit abstimmen.)

Wenn es also zu einem Volksentscheid – beispielsweise gegen eine Privatisierung – kommt, müssten die Privatisierungsgegner dafür kämpfen, dass die Fragestellung nicht tendenziös ist, dass sie Zugang zu den Medien bekommen, dass zum Beispiel im Fall vom geplanten Ausverkauf eines Krankenhauses dann dort öffentliche Veranstaltungen organisiert werden und dass die ganze Durchführung demokratisch kontrolliert wird.

Volksentscheid und S 21

Im Fall von Stuttgart 21 stellt sich die Frage des Volksentscheids heute aber anders. Hier besteht die Chance, dass die Protestbewegung das Projekt stoppen kann. Und das Risiko, dass ein Volksentscheid von den S-21-Befürwortern genutzt wird, um die Bewegung über den Tisch zu ziehen. Konkret könnten die Befürworter nach einer Wahlniederlage von Schwarz-Gelb bei den Landtagswahlen im März darauf hoffen, dass sie sich über einen unter einer möglichen neuen rot-grünen Regierung zugelassenen Volksentscheid dennoch durchsetzen. Indem sie die Proteste ausbremsen, indem sie die Fragestellung entscheiden, indem sie auf ihre Möglichkeiten in den privaten Medienkonzernen bauen, indem sie mit ihren finanziellen Mitteln eine beispiellose Propagandaschlacht starten.

Hinzu kommt, dass ein solcher Volksentscheid wohl in ganz Baden-Württemberg durchgeführt würde. Zwar ist eine Ablehnung des Projekts auch im Bundesland gut möglich. Trotzdem ist darauf – vor allem angesichts der Einflussmöglichkeiten der S-21-Unternehmer, Medienbesitzer und Politiker – kein Verlass. Ein Projekt, das jedoch solche Auswirkungen auf eine Stadt hat, darf auf keinen Fall gegen den Willen der StuttgarterInnen hinweg durchgezogen werden!

Darum sollte die Bewegung gegen Stuttgart 21 jetzt nicht die Forderung nach einem Volksentscheid aufstellen oder darauf orientieren. Vielmehr gilt es, mit aller Kraft die Widerstandsbewegung weiter aufzubauen. Mit dem Ziel Mappus und Co., die auf eine Politik der „verbrannten Erde“ aus sind, so schnell wie möglich das Handwerk zu legen. Gleichzeitig sollten die S-21-Gegner aber weiter diskutieren, wie sie sich auf einen möglichen Volksentscheid am besten vorbereiten.

„Direkte“ Demokratie

Dass heute immer häufiger Volksentscheide gefordert werden, hat auch damit zu tun, dass mehr und mehr Menschen genug haben von der so genannten „repräsentativen Demokratie“, in der man nur alle vier oder fünf Jahre ein Kreuz machen darf. Zwar sollten wir auch versuchen, uns hier einzubringen; SAV-Mitglieder treten in der LINKEN dafür ein, dass der Schwerpunkt auf dem außerparlamentarischen Kampf liegt und durchschnittliche Tariflöhne für alle Abgeordneten gelten. Zu Recht wird aber über mehr Einflussnahme von unten diskutiert. Allerdings sind Volksbefragungen sehr begrenzte Formen „direkter“ Demokratie. Schließlich beschränken sie sich auf Ja/Nein-Abstimmungen zu einzelnen Fragen.

Darum sollten wir bei Veränderungen im politischen System viel grundlegender ansetzen. An Stelle von an Vetternwirtschaft beteiligten Politikern sollten VertreterInnen der abhängig Beschäftigten selber ans Ruder kommen. Neue Stadtprojekte dürfen nicht länger von Konzernchefs und ihren politischen „Repräsentanten“ entschieden werden. Stattdessen könnte es zum Beispiel Anwohnerversammlungen geben, demokratische Debatten, die Offenlegung aller Pläne, die Wahl von VertreterInnen aus den Stadtteilen, von Bau- oder Verkehrsunternehmen und aus anderen Bereichen in demokratische Komitees.

Demokratie im Kapitalismus?

In der Schweiz gibt es bekanntlich oft Volksentscheide. Deswegen wird die Schweiz auch gerne als Vorbild in Sachen „direkter“ Demokratie gesehen. Als 600 AktivistInnen im Oktober für einen Tag aus Stuttgart nach Berlin kamen, um auf ihren Protest aufmerksam zu machen, gaben sie einen Antrag bei der Schweizer Botschaft für die Angliederung Baden-Württembergs als Kanton an die Schweiz ab.

Hinter dieser witzigen Aktion (die nicht mehr ganz so witzig erscheint, wenn man bedenkt, dass Abgeordnete der rassistischen SVP – Schweizerische Volkspartei – im März diesen Jahres tatsächlich die Angliederung Baden-Württembergs an die Schweiz beantragt haben) steht eine ernste Frage: Machen Volksentscheide die Gesellschaft demokratischer? Abgesehen davon, dass der letzte Volksentscheid in der Schweiz positiv für das Verbot zum Bau von Minaretten ausging, weil die rechtspopulistischen Kräfte eine erfolgreiche Kampagne durchführen konnten, haben auch in der Schweiz die Unternehmen und vor allem die Banken die eigentliche Macht inne.

Überall bestimmt heute die Jagd nach Profiten das Leben der Menschen. In einer Reihe kapitalistischer Länder existieren Diktaturen. Aber auch in der parlamentarischen Demokratie werden – wie wir gerade sehen – die Interessen des Kapitals durchgesetzt. Natürlich ermöglicht sie uns auch, demokratische Rechte zu nutzen, um uns den Herrschenden in den Weg zu stellen und das Kräfteverhältnis in der Gesellschaft zu unseren Gunsten zu verschieben. Aber eine echte Demokratie, also eine wirkliche „Herrschaft des Volkes“, kann es erst geben, wenn wir die Konzernmacht gebrochen und eine sozialistische Gesellschaft erkämpft haben.