Ausgrenzung von Lucy Redler und Genossen geht weiter

LINKE-Führung verhindert Mitgliedschaft und geht dabei satzungswidrig vor


 

Die Auseinandersetzung um die Mitgliedschaft von Lucy Redler und vier weiteren SAV-Mitgliedern nimmt immer groteskere Züge an. Die Parteizentrale der LINKE im Karl-Liebknecht-Haus blockiert die Mitgliedsgesuche und verhindert damit eine demokratische und politische Auseinandersetzung in den gewählten Strukturen der Partei. Dieses Vorgehen wurde vom geschäftsführenden Parteivorstand zur Kenntnis genommen, also gebilligt, obwohl es eindeutig gegen Satzungsbestimmungen verstößt.

Zum Hintergrund: Im Herbst 2008 hatten SAV’lerInnen in Ostdeutschland und Berlin entschieden, in die Partei DIE LINKE einzutreten. Gegen elf dieser GenossInnen wurde durch den mittlerweile designierten Parteivorsitzenden Klaus Ernst und andere Widerspruch gegen die Mitgliedschaft eingereicht. Es kam zu einem Verfahren vor der Bundesschiedskommission, die alle von Ernst vorgebrachten Argumente zurück wies und fest stellte, dass in der von den SAV’lerInnen vertretenen Politik, ihrem Verhalten und ihrer Person kein Widerspruch zur Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE besteht. Trotzdem wurden fünf der elf GenossInnen, die zur SAV-Bundesleitung gehörten, nicht in die Partei aufgenommen. Ihnen wurde eine direkte politische Verantwortung für die Kandidatur der SAV-Ortsgruppe in Rostock zu den dortigen Kommunalwahlen im Juni 2009 zugeschrieben.

Dieser Schiedsspruch war mehr als zweifelhaft. Erstens sieht die Satzung nur ein parteischädigendes Verhalten vor, wenn man selber in persona in Konkurrenz zur LINKE kandidiert. Vor allem aber hatte die SAV Rostock, die aus den Zeiten vor der Gründung der Partei DIE LINKE mit einer Abgeordneten in der Rostocker Bürgerschaft vertreten ist, versucht auf der Liste der LINKE zu kandidieren und einen Eintritt in die Partei angeboten, was aber von der Rostocker LINKE nicht einmal diskutiert wurde.

Nach den Kommunalwahlen in Rostock hatte sich eine neue politische Situation ergeben. Es besteht keine Konkurrenzsituation in der Hansestadt, sondern es gibt inhaltliche Kooperation an vielen Stellen in der Bürgerschaft. Vor diesem Hintergrund sind die fünf SAV’lerInnen ein Jahr nach ihrem ersten Eintrittsversuch erneut in die Partei eingetreten.

Der per Internet vollzogene Eintritt wurde in vier der fünf Fälle von einem Mitarbeiter des Karl-Liebknecht-Hauses abgefangen und so ein formeller Eintritt verhindert. Die Begründung dieses Vorgehens ist, dass der Beschluss der Bundesschiedskommission bedeute, die SAV’lerInnen können nicht Mitglied der Partei werden.

Dies ist durch die Satzung der Partei jedoch nicht gedeckt. Die Bundessatzung sieht überhaupt keine Regelung in der Frage eines zweiten Eintritts von einmal abgelehnten Personen vor. Daraus kann nur geschlossen werden, dass diese, wie jede andere Person behandelt werden müssen, die Mitglied der Partei werden will. Die Satzung des Berliner Landesverbandes sieht eine Frist von einem Jahr vor, in dem die abgelehnten Personen nicht Mitglied werden können. Diese Frist wurde eingehalten.

Das Verhalten des Karl-Liebknecht-Hauses und des geschäftsführenden Parteivorstands kommt einem kalten Ausschluss gleich. Die für Parteieintritte zuständigen gewählten Strukturen der Partei werden so umgangen und eine inhaltliche Auseinandersetzung verhindert.