Hartz IV: Reformieren oder abschaffen?

Klaus Ernst, Vizechef der LINKEN, setzte in der Bundestagsfraktion bei den Hartz-Gesetzen eine neue Positionierung durch. Dagegen gibt es Protest in der Partei, zum Beispiel beim Landesparteitag Schleswig-Holstein. Was ist von Ernst’s Vorstoß zu halten?


 

Nein zu Hartz IV light

Die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE verabschiedet sich mit ihrer neuen Beschlusslage (siehe unten) von der Forderung nach einer vollständigen Rücknahme der Hartz-Gesetze. Sie kritisiert zwar weiterhin besonders umstrittene Vorschriften, akzeptiert jedoch den Kern der Agenda 2010. Da 2009 eine Serie von Wahlen anstehen, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass DIE LINKE sich damit als regierungsfähig präsentieren will.

Eigentlicher Zweck der Hartz-Gesetze

Zur Erinnerung: Durch die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe durch Hartz I-IV hatte die Regierung Schröder den Versicherungsanspruch von arbeitslosen Lohnabhängigen auf Arbeitslosengeld gekürzt und die unbefristete Zahlung von Arbeitslosenhilfe abgeschafft. ArbeitnehmerInnen, die jahrzehntelang einen Teil ihres Lohns eingezahlt hatten, wurden so um ihre Versicherungsleistungen betrogen und in Almosenempfänger verwandelt. Diese staatlichen Almosen sind zusätzlich an unmenschliche Bedingungen geknüpft und müssen mit privaten Ersparnissen verrechnet werden.

Die Hartz-Gesetze haben das erklärte Ziel, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung von der früheren Erwerbstätigkeit der jetzt Arbeitslosen abzukoppeln und sie auf das Niveau einer bloßen Armutssicherung zu drücken. Die Einstufung der Betroffenen als unmündige Fürsorgeempfänger war und ist nicht nur ein Anschlag auf die Menschenwürde der Erwerbslosen, sondern soll zugleich das Lohnniveau und die Lebensbedingungen ihrer noch arbeitenden KollegInnen drücken und den gemeinsamen Widerstand von Beschäftigten und Erwerbslosen verhindern. Das ist der Kern der Hartz-Gesetze, den es zu bekämpfen gilt.

Schutz vor Armut?

Die Forderung der Linksfraktion, den Regelsatz auf 435 Euro anzuheben, reicht bei Weitem nicht aus, um den betroffenen Familien eine menschenwürdige Beteiligung am gesellschaftlichen Leben garantieren zu können. Auch eine Bedarfsprüfung wird, so Ernst und Co., für unerlässlich gehalten. Damit wird Repression Tür und Tor geöffnet.

Die niedrigeren Regelsätze für Kinder entbehren jeder Grundlage. Als Vater von vier Kindern im Alter von drei bis zwölf Jahren weiß ich, dass die Kosten für Nahrung, Windeln, Kleidung, Lernmittel und so weiter deutlich höher liegen, als die Regelsätze vorschreiben.

Um wirksam vor Armut zu schützen, ist es notwendig, für ein Mindesteinkommen von 750 Euro netto plus Warmmiete zu kämpfen. Außerdem muss ein Mindestlohn von zehn Euro für die erwerbstätigen ArbeiterInnen gefordert werden – als erster Schritt zu einem Mindestlohn von zwölf Euro.

Zwangsumzüge

„Ein Umzug – frühestens nach einem Jahr Übergangsfrist – ist unzumutbar, wenn er eine soziale Härte darstellt oder wenn die Kommune keine angemessene Ersatzwohnung nachweisen kann.“ So Klaus Ernst und Katja Kipping in ihrer Presseerklärung (siehe unten). Als Sofortmaßnahme muss das Verbot der Zwangsumzüge her und nicht nur eine „Übergangsfrist“, bevor ein Umzug erzwungen werden darf.

„Zumutbarkeitsregeln“ sind unzumutbar

Die „Zumutbarkeitsregeln“ bei Arbeitsangeboten bedürfen nicht der „Reform“, wie die Fraktion meint, sondern gehören vollständig abgeschafft. Denn sie bedeuten eine brutale Disziplinierung der Betroffenen. „Verpflichtungen“, sich um eine „Existenzsicherung durch eine entsprechende Arbeitstätigkeit zu bemühen“, üben Zwang aus, wo es gilt, einen ganz anderen Skandal anzuprangern und dagegen mobil zu machen: Der Skandal, dass Millionen Arbeitshetze und Überstunden ausgesetzt sind, während viele andere zur Arbeitslosigkeit verdammt sind.

Antwort auf Ein-Euro-Jobs?

Die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ sollen abgeschafft und „durch den Ausbau regulär-tariflicher öffentlicher Beschäftigung ersetzt“ werden. Damit akzeptiert die Fraktion aber die weitere Zweckentfremdung von Versicherungsbeiträgen zur Vernichtung von Arbeitsplätzen. Arbeitslosigkeit gehört zum Kapitalismus, wie der Profit der Unternehmen. Auf Kosten der Allgemeinheit werden wirtschaftliche Schwierigkeiten durch Entlassung von Beschäftigten bekämpft oder auch die Steigerung der Unternehmensgewinne erreicht. So stiegen in den letzten Jahren die Unternehmensgewinne stark an, doch die Zahl der Erwerbslosen sank mehr durch statistische Tricks (Personen in „arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen“ zählen schließlich nicht mehr als erwerbslos) als durch Neueinstellungen. Wie stiegen doch die Aktienkurse, sobald ein Unternehmen auch nur Stellenabbau andeutete!

Um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, müssen Betriebe, die Entlassungen planen, ihre Geschäftsbücher offen legen, sozusagen ihre „Hosen runterlassen“. Und dann muss in der Belegschaft eine offene Diskussion stattfinden, wie solch ein Betrieb zu retten und weiterzuführen ist. Aufgabe der LINKEN ist es, dafür einzutreten, dass solche Betriebe von der „öffentlichen Hand“ übernommen werden. Eine Entschädigung darf es nur bei erwiesener Bedürftigkeit geben.

Kampf gegen die Folgen der Krise

Den Kampf um ein menschenwürdiges Leben für Erwerbslose und (noch) nicht Erwerbslose darf man nicht trennen. Wenn ich die Agenda 2010 zu Recht als Angriff auf die Gewerkschaftsbewegung selbst verstehe, wie es die Linksfraktion schreibt, muss ich dagegen mit allen Mitteln anzugehen versuchen, inklusive politischer Streiks und Massendemonstrationen.

Es reicht dann nicht aus, auf parlamentarischen Wegen irgendwann Gesetze zu ändern. Ich muss alles tun, um die Betroffenen zu mobilisieren. Die Demonstrationen am 28. März können nur ein Schritt sein, um die Kosten der Krise von denen bezahlen zu lassen, die bisher kassiert haben. Der 28. März bietet die Chance zum Aufbau einer starken Streik- und Protestbewegung. DIE LINKE darf jetzt nicht auf Regierungsbeteiligungen mit Hartz-IV-Parteien wie der SPD schielen. Der Linkspartei kommt vielmehr die Aufgabe zu, sich in der Bewegung dafür stark zu machen, dass Umverteilung und Entlassungen attackiert werden – und, statt Hartz-IV-light-Konzepten, jetzt offensiv die Abschaffung der Hartz-Gesetze gefordert wird.

Für eine Erhöhung des Regelsatzes von 351 auf 435 Euro

Am 27. Januar veröffentlichten die stellvertretenden Parteivorsitzenden der Linkspartei, Klaus Ernst und Katja Kipping, eine Pressemitteilung zu Hartz IV. Diese Erklärung drucken wir hier gekürzt ab:

„Zehntausende Widersprüche und Klagen zeigen, dass Hartz IV nicht nur ein schlechtes, sondern auch ein schlecht gemachtes Gesetz ist.

DIE LINKE ist angetreten, Hartz IV zu überwinden und einen wirksamen, verlässlichen, repressions- und diskriminierungsfreien Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu gewährleisten. Mit unseren Vorschlägen für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung wird die Hartz-IV-Logik durchbrochen und eine Perspektive für eine menschenwürdige soziale Absicherung eröffnet.

Die bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung wird nach folgenden Grundsätzen gestaltet:

– Die Mindestsicherung orientiert sich am Individualprinzip, das heißt jeder bedürftige Mensch hat unabhängig von seinem Familienstand einen eigenen Anspruch. Die Bedarfsgemeinschaft wird abgeschafft.

– Eine Bedarfsbemessungskommission, in der auch die Betroffenen vertreten sind, ermittelt den Bedarf für das soziokulturelle Existenzminimum und legt auf dieser Grundlage die Regelsätze und Mehrbedarfe für bestimmte Personengruppen fest, die jährlich entsprechend der Preisentwicklung dynamisiert werden.

– Der Eckregelsatz wird in korrekter Umsetzung der Regelsatzbemessung nach dem SGB II sofort auf 435 Euro für Alleinstehende (Wert 2008) erhöht. Als Sofortmaßnahme zur Bekämpfung von Kinderarmut wird die Höhe der Mindestsicherung für Kinder wie folgt angesetzt: Bis-zu-5-Jährige erhalten 276 Euro, 6-bis-11-Jährige 332 Euro und 12-bis-18-Jährige 358 Euro.

– Wohnkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (Kaltmiete plus Heiz- und andere Nebenkosten) übernommen, solange die Miete den Mittelwert des örtlichen Mietspiegels für eine Wohnungsgröße des Haushalts nach Kriterien des sozialen Wohnungsbaus nicht um mehr als zehn Prozent übersteigt. Ein Umzug – frühestens nach einem Jahr Übergangsfrist – ist unzumutbar, wenn er eine soziale Härte darstellt oder wenn die Kommune keine angemessene Ersatzwohnung nachweisen kann.

– Die Mindestsicherung kann nicht auf alle individuellen Problemlagen und Wechselfälle des Lebens reagieren, so dass Sonderbedarfe zu finanzieren sind.

– Eigenes Einkommen und/oder Vermögen sind vorrangig einzusetzen. Um den Leistungsanspruch und seine Höhe festzustellen, ist eine Bedarfsprüfung unerlässlich. Diese wird auf ein bürgerrechtlich vertretbares, die Würde der Leistungsberechtigten achtendes Maß zurückgeführt. Sparguthaben oder ähnliches bleiben bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Person anrechnungsfrei. Das Schonvermögen für die Altersvorsorge wird in der Ansparphase auf 700 Euro pro Lebensjahr angehoben.

– Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Ein-Euro-Jobs“) werden durch den Ausbau regulär-tariflicher öffentlicher Beschäftigung ersetzt.

– Die Bestimmungen für die Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten sind grundlegend zu reformieren. Arbeit gilt erst dann als zumutbar, wenn sie ein Existenz sicherndes Einkommen schafft (beziehungsweise einem gesetzlichen Mindestlohn nach Einführung entspricht), die berufliche Qualifikation der Betroffenen in Wert stellt, die Ansprüche an die Flexibilität und die Fahrtzeiten senkt und die nicht gegen die politische und religiöse Gewissensfreiheit verstößt.

– Leistungsberechtigte sind grundsätzlich verpflichtet, sich um Existenzsicherung durch eine entsprechende Erwerbstätigkeit zu bemühen. Insofern strebt DIE LINKE keine Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme zumutbarer Arbeit und dem Bezug von Leistungen der Mindestsicherung an. Der Schutz der Menschenwürde und insbe-sondere des Kindeswohls verbieten die Kürzung von Leistungen der gesetzlichen Mindestsicherung.

Eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung nach diesen Grundsätzen bricht mit Hartz IV und ist der entscheidende erste Schritt, um Armut in Deutschland wirksam und nachhaltig zu überwinden. Die Aufgabe, Armut zu vermeiden und soziale Teilhabe zu ermöglichen, kann allerdings nicht von einem Mindestsicherungssystem allein geleistet werden. Dafür braucht es insbesondere einen armutsfesten gesetzlichen Mindestlohn und die Fortentwicklung der Sozialversicherungen zu Bürger- beziehungsweise Erwerbstätigenversicherungen, in denen das Solidarprinzip gestärkt wird und zu deren Finanzierung hohe und höchste Einkommen angemessen herangezogen werden.“