Justiz auf dem rechten Auge blind

Solidaritätsaufruf für einen Aachener Antifaschisten


Am 21. September 2000 organisierte die rechtsradikale Aachener Burschenschaft Libertas Brünn eine Veranstaltung für Erstsemester, auf der unter anderem einer der damaligen NPD-Chefideologen reden sollte. Die Aachener SAV organisierte daraufhin gemeinsam mit anderen Aachener Antifaschisten eine Protestaktion vor dem Haus der Burschenschaft und die Antifaschisten blockierten die Eingänge und Zufahrten zu dem Gebäude mit dem Ziel, die als sozialer Abend getarnte rechtsradikale Veranstaltung („Federweißerabend“) zu verhindern. Die Blockade hinderte drei Erstsemester sowie einen Kriegsveteranen am Eintritt und erreichte, dass die Veranstaltung nicht stattfinden konnte.

Die Burschenschafter, zum Teil NPD-Mitglieder, riefen die Polizei, die die Personalien von dem SAVler Olaf van Aken und einem weiteren nichtorganisierten Antifaschisten aufnahm. Die Burschenschaftler zeigten in der Folge diese beiden Antifaschisten wegen Nötigung an und eine erkennungsdienstliche Behandlung wurde von der Staatsanwaltschaft Aachen eingeleitet. Im Dezember 2003 ! kam es dann zum Prozess gegen die beiden Antifaschisten mit dem Hauptbelastungszeugen Oliver Harff, NPD-Mitglied und heute für die NPD im Stadtrat in Stolberg, bei dem einer der beiden Angeklagten wegen Mangel an Beweisen und völlig widersprüchlicher Aussagen der Hauptbelastungszeugen freigesprochen wurde. Im Januar 2004 kam es dann zur zweiten Instanz gegen den Angeklagten Olaf van Aken, der ebenfalls freigesprochen wurde, da die Aachener Richterin die Glaubwürdigkeit der Aussagen des NPDlers Oliver Harff in Frage stellte. Der Aachener Staatswalt hat daraufhin das Urteil angefochten und es kam zu einem erneuten Prozess im April 2005. Die Aachener Staatsanwaltschaft hat inzwischen wegen ihrer Tatenlosigkeit hinsichtlich der rechtsradikalen Szene in Aachen und Umland und wegen ihrer konsequenten Jagd auf Antifaschisten eine gewisse Berühmtheit erlangt. Es vergeht kaum ein Monat in Aachen ohne einen Prozess gegen Antifaschisten.

In dem Prozess im April 2005 wurde sehr schnell deutlich, dass der Richter offene Sympathien für den Hauptbelastungszeugen hatte und offensichtlich Sympathisant der rechten Szene ist. Resultat: der Angeklagte Olaf van Aken wurde trotz der widersprüchlichen Aussagen des NPDlers Harff, der sich während des Prozesses immer mehr in Lügen verstrickte, zu einer Geldstrafe von 690 Euro verurteilt.

Daraufhin ging der Anwalt von Olaf van Aken beim Oberlandesgericht in Köln in Revision, die jedoch mit einem eindeutig rechtslastigen 14-seitigen Urteilsspruch des Generalstaatsanwalts abgelehnt wurde. Die verhängte Geldstrafe, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten belaufen sich auf 2800 Euro.

Das Vorgehen der Aachener Staatsanwaltschaft und die verschiedenen Urteile haben wieder einmal deutlich gemacht, dass die Justiz auf dem rechten Auge blind ist, dass Linke und Antifaschisten gezielt juristisch verfolgt werden, während Faschisten sogar bei Mord und Totschlag ungeschoren davonkommen. Ebenfalls wurde mehr als deutlich, dass die Justiz im Interesse der Herrschenden funktioniert, die sich der faschistischen Organisationen als Hilfstruppen bedienen, um Immigranten und Linke einzuschüchtern, die sich gegen Rassismus und faschistische Gruppen und gegen das kapitalistische System zur Wehr setzen.