Ehrenmorde

Die Ermordung von Frauen in Pakistan ist ganz legal
 
Weltweit erleben Frauen tagtäglich Unterdrückung und Gewalt. In vielen neo-kolonialen Ländern gibt es nicht einmal Gesetze gegen Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Gewalt. Besonders in islamischen Ländern genießen Frauen wenig Rechte und Schutz.
Ein besonders krasses Beispiel ist Pakistan, wo „honour killings“ (auf deutsch „Ehrenmorde“) immer noch zum Alltag gehören.
Dieser Brauch gibt Eltern, Brüdern, Cousins, Schwagern und anderen männlichen Verwandten das Recht, Frauen ihrer Familie oder ihres Stammes bei Verdacht einer außerehelichen sexuellen Beziehung zu einem Mann zu töten.
Die Tradition der „honour killings“ wird auf dem indischen Subkontinent seit Jahrhunderten praktiziert – ein barbarisches Überbleibsel aus feudalistischen Zeiten und alter Stammesriten in Pakistan, welches von rechten Mullahs als „islamisch“ dargestellt wird.
Bisher bestand ein von den britischen Besatzern eingeführtes Gesetz: Die Morde galten als nicht „vorsätzlich“ und die Familien der getöteten Frauen konnten dem Mörder „vergeben“. Durch ein neues Gesetz werden „honour killings“ jetzt zwar zum vorsätzlichen Mord erklärt – dies soll jedoch vor allem Kritiker aus dem Ausland beruhigen. In der Praxis wird sich kaum etwas ändern.

1.900 Morde im Jahr 2004

Im letzen Jahr wurden 1.900 Frauen von engen Verwandten umgebracht. Auch der verdächtigte Mann kann deswegen umgebracht werden.
Eine Heirat ohne Einwilligung der Familie gilt ebenfalls als unehrenhafte Beziehung und auch diesen Paaren droht der Tod. Denn keine Frau hat das Recht, den Mann ihrer Wünsche zu heiraten. Darüber hinaus ist es der Polizei sogar erlaubt, jedes Haus zu stürmen, indem ihrer Vermutung nach gerade ein „Ehebruch“ stattfindet. In vielen Fällen veranlassen auch Stammesoberhäupter oder Feudalherrscher die Ermordung von Paaren, selbst wenn die Familien in die Heirat eingewilligt haben.

Vergewaltigung nur mit Zeugen illegal

1979 führte der Militär-Diktator General Zia-ul-Haq so genannte „islamische“ Gesetze „gegen“ Vergewaltigung ein, um Frauen – besonders politisch aktive Frauen – zu unterdrücken. Diesem Gesetz zufolge braucht ein Vergewaltigungsopfer vier männliche Zeugen, um die Vergewaltigung zu beweisen, sonst wird sie wegen „Ehebruch“ (sexueller Verkehr mit Einverständnis) belangt. Eine von mehreren Männern im Raum vergewaltigte Frau sollte also am besten noch vier weitere einladen, um diese Vergewaltigung zu beweisen! 1.300 Frauen sitzen wegen diesem Gesetz derzeit im Gefängnis.

Häusliche Gewalt

Auch Gewalt in der Familie ist in Pakistan kein Verbrechen: Jeder Mann hat das Recht, seine Frau, seine Tochter oder Schwester zu schlagen. Jedes Jahr sterben 5.000 Frauen an Gewalt in der Familie. Tausende werden ernsthaft verletzt und viele tragen Behinderungen davon. Häusliche Gewalt hat in den letzten Jahrzehnten bedeutend zugenommen.
Nach einer Untersuchung einiger Nichtregierungsorganisationen und der führenden englischen Tageszeitung DAWN werden nahezu 90 Prozent der pakistanischen Frauen Opfer häuslicher Gewalt.
Letztes Jahr wurden 857 Frauen mit teilweise oder vollständig durch Säure verätzten Körpern ins Krankenhaus eingeliefert. Sie verloren Augen, Ohren und ihre Gesichter wurden entstellt. Diese Opfer genießen keinen Rechtsschutz. Die Polizei weigert sich, die Fälle zu registrieren.

Kampagne gegen Gewalt in der Familie

Socialist Movement (Sozialistische Bewegung – die pakistanische Schwesterorganisation der SAV) und die Arbeiterfrauenorganisation SAIR führen gemeinsam eine Kampagne gegen häusliche Gewalt mit dem Ziel, Frauen in armen Stadtvierteln zu organisieren und ein Bewusstsein zu diesem Thema zu entwickeln. Dazu werden Seminare und Workshops veranstaltet sowie Flugblätter und Poster herausgegeben.
Socialist Movement erklärt aber auch, dass Gesetze zum Schutz der Frauen nicht ausreichen, um Ausbeutung, Diskriminierung und Unterdrückung zu beenden. Socialist Movement tritt deshalb für einen gemeinsamen Kampf von Frauen und Männern ein – gegen Diskriminierung und für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft.

von Conny Dahmen, Aachen