CFM Berlin: Angriffe auf Belegschaft und Gewerkschaft stoppen!

Wir dokumentieren eine Stellungnahme von ver.di (Landesbezirksfachbereichsvorstands des Fachbereichs 03) zu außerordentlichen und fristlosen Kündigungen und einer Abmahnung gegenüber drei der vier Mitglieder der ver.di-Tarifverhandlungskommission an der CFM (Charité Facility Management).

Die SAV Berlin schließt sich der Forderung nach Rücknahme der Kündigungen und der Abmahnung an. Zu Recht wertet die ver.di -Tarifkommission an der CFM „die außerordentlichen und fristlosen Kündigungen gegen die Mitglieder der Verhandlungskommission und die anderen arbeitsrechtlichen Sanktionen gegen ein weiteres Mitglied der Verhandlungskommission als gewerkschaftsfeindlichen Angriff auf die Tarifkommission insgesamt. (…) Ein Angriff auf eine Verhandlungskommission kann die Gewerkschaft ver.di nicht akzeptieren. Die Tarifkommission allein entscheidet über die Zusammensetzung der Verhandlungskommission.“

Der ver.di-Landesbezirksfachbereichsvorstands bringt es auf den Punkt: „Die Kolleg*innen der CFM befinden sich in dieser seit vielen Jahren andauernden und harten Tarifauseinandersetzung an einem wichtigen Punkt – ein Tarifabschluss ist in greifbare Nähe gerückt. Dass die Geschäftsführung der CFM also gerade zum jetzigen Zeitpunkt mit diesen Anschuldigungen daherkommt, kann daher nur als Angriff auf die gewerkschaftlichen Aktivitäten der Kolleg*innen gewertet werden, wenn nicht gar auf die Tarifbewegung insgesamt. Bekanntermaßen sind insbesondere die gekündigten und des Betriebes verwiesenen Kollegen tragende Figuren in der Tarifauseinandersetzung.“

Hintergrund der Kündigungen und Abmahnung durch die CFM sind Vorwürfe von Kolleg*innen, Betroffene hätten sich sexistisch und rassistisch geäußert. Diese Vorwürfe müssen – wie der ver.di-Landesbezirksfachbereichsvorstand schreibt – ernst genommen werden: im Interesse derjenigen, die die Vorwürfe äußern, derjenigen, die kritisiert werden, und im Interesse des Aufbaus einer starken geeinten Belegschaft an der CFM.

Es spricht viel dafür, dass die zuständige ver.di-Struktur eine eigene Untersuchungskommission bilden sollte, um die Vorwürfe aufzuklären. Auch der Betriebsrat hat die Möglichkeit, Beschwerden nachzugehen (§ 85 BetrVG) – und sollte dies auch tun, wenn Mitglieder des Betriebsrats betroffen sind.

Wir schließen uns ver.di beim Hinweis auf die Verantwortung des Arbeitgebers zur Bekämpfung der innerbetrieblichen Probleme wie Diskriminierungen und „Alltags“rassismus und -sexismus an.

Der Betriebsrat kann beispielsweise vom Arbeitgeber den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Rassismus und Sexismus am Arbeitsplatz einfordern, in der Maßnahmen festgelegt und deren Umsetzung und Einhaltung überprüft werden können.

Tarifvertrag jetzt!

Zentrale Forderung des Kampfes der Kolleginnen und Kollegen ist, endlich die gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit umzusetzen und mit ver.di einen Anwendungs-Tarifvertrag an den TVöD abzuschließen – Tarifvertrag jetzt! Es kann nicht sein, dass die große Mehrheit der CFM-Beschäftigten für gleichwertige Tätigkeiten bis zu 700 Euro weniger als die CFM-Altbeschäftigten monatlich verdienen, und das seit Gründung der CFM vor 14 Jahren.

Wir möchten unterstreichen, dass es sich bei der CFM um ein rekommunalisiertes Tochterunternehmen der Charité handelt, welche im Eigentum des Landes Berlin ist.

Arbeitnehmer- und gewerkschaftsfeindliche Maßnahmen haben in diesem, aber auch in anderen Tochterunternehmen Tradition. So werden Kolleg*innen eingeschüchtert, wenn sie in ver.di eintreten oder gar streiken wollen. Betroffen sind davon oft auch Frauen mit Migrationshintergrund. Aktivist*innen werden gemobbt, u.a. durch ständiges Versetzen. Aktuell konnten streikende Kolleg*innen der Logistik nach dem Streik nicht an ihre Arbeitsplätze zurück, da jene mit neuen Beschäftigten per Werksverträgen besetzt wurden. Diese ungesetzlichen Machenschaften müssen sofort beendet werden.

Der rot-rot-grüne Senat muss die CFM-Geschäftsführung in ihre Grenzen verweisen und endlich die Koalitionsvereinbarung umsetzen, welche den Kolleg*innen die Angleichung an den TVÖD versprochen hat.

Wir werden weiterhin die Kolleg*innen bei ihrem Kampf unterstützen!

Dokumentiert:

ver.di Landesbezirksfachbereichsvorstands des Fachbereichs 03: