S-Bahn Berlin: Senat antidemokratisch

S-Bahn-Tisch protestiert gegen faktisches Verbot des Volksbegehrens zur Berliner S-Bahn


 

Der Berliner Senat erklärte gestern, dass er das Volksbegehren zur S-Bahn zurückweise und prüfen lasse, ob dieses verfassungswidrig sei. Über 28.000 Berlinerinnen und Berliner hatten unterschrieben, um durch eine Änderung des Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn AG als Betreiberin der S-Bahn das S-Bahn-Chaos zu beenden und einer Privatisierung vorzubeugen. Die SAV ist aktiver Teil des Bündnisses „Berliner S-Bahn-Tisch“. Wir dokumentieren hier eine Presseerklärung des Sprechers des Berliner S-Bahn-Tisches, Rouzbeh Taheri:

„ Der Senat hat heute deutlich gezeigt, was er von Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie hält: nichts. Das faktische Verbot des S-Bahn-Volksbegehrens ist ein Schlag ins Gesicht der tausenden Berlinerinnen und Berliner, die den Antrag auf das Volksbegehren unterschrieben haben. Der Senat hat Angst vor dem Willen des Volkes. Und diese Angst ist angesichts breiter Mehrheiten gegen Privatisierung in der Bevölkerung begründet.“

Die Argumente des Senats für die sogenannte „Überprüfung“ sind teilweise im Falle des Wasser-Volksbegehrens schon rechtlich verworfen, so. z.B. das Interesse der Öffentlichkeit auf Informationen versus das Recht auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, so der Sprecher des S-Bahn-Tisches.

„Durch das Verbot will der Senat von der eigenen Untätigkeit beim täglichen S-Bahn-Chaos ablenken und Zeit gewinnen, um die Berliner S-Bahn per Ausschreibung zu verscherbeln,“ so Taheri weiter.

Taheri führt weiter aus: „Wir lassen uns nicht beirren und werden mit unseren Bündnispartnern und den engagierten Berlinern darum kämpfen, dass unser Volksbegehren vom Berliner Verfassungsgerichtshof zugelassen wird. Der Senat hat bisher zwei Verbotsverfahren vor dieser Instanz verloren. Wir sind zuversichtlich, dieser Serie eine dritte Niederlage hinzuzufügen und den Willen der Mehrheit der Berliner durch politischen Druck und unser Volksbegehren durchzusetzen.“