Berlin: Eingeschränkte Rechte

Berliner Senat plant Verschlechterungen bei Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Kritik von Beschäftigtenvertretern. Linksfraktion will nachbessern


 

von Daniel Behruzi, zuerst veröffentlicht in junge Welt, 9.1.08

Berlins SPD-Linke-Senat beginnt das neue Jahr so, wie er das alte beendet hat: im Konflikt mit Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretern. Grund hierfür ist nicht nur die hartnäckige Weigerung, den Landesbediensteten die anderswo längst erfolgte Lohnerhöhung für die vergangenen drei Jahre zuzugestehen. Auch die in der Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) vorgesehene Einschränkung der Mitbestimmungsrechte sorgt unter Gewerkschaftern für Unmut. Den nach monatelangem Tauziehen von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf, der am kommenden Dienstag vom Senat beschlossen werden soll, bezeichnen sie als »deutliche Verschlechterung«.

Gewerkschaft unzufrieden

»Wir haben ganz massive Kritik an dem vorliegenden Entwurf – und das werden wir gegenüber den Abgeordneten auch deutlich machen«, so die stellvertretende ver.di-Landesbezirksleiterin Astrid Westhoff auf jW-Nachfrage. Ein Großteil der Ergebnisse von Gesprächen, die Personalräte und Gewerkschaften in den vergangenen Wochen mit den Regierungsfraktionen SPD und Die Linke geführt hatten, seien in dem von Körting vorgelegten Papier nicht berücksichtigt. Auch der Berliner Chef der Polizeigewerkschaft GdP, Eberhard Schönberg, betonte im jW-Gespräch: »Wir sind mit dieser Vorlage nach wie vor nicht einverstanden und fordern die Fraktionen auf, Änderungen daran vorzunehmen«. Zumindest Die Linke will nach eigenem Bekunden dafür sorgen, daß in einigen Punkten nachgebessert wird. »Wir nehmen die Arbeitsgruppen mit den Beschäftigtenvertretern sehr ernst und wollen versuchen, deren Ergebnisse im parlamentarischen Verfahren umzusetzen«, betonte Uwe Döring, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, gegenüber jW.

Ausgerechnet im zentralen Streitpunkt – der Rolle der Einigungsstelle, die bei Konflikten zwischen Personalrat und Behörde angerufen wird –will Die Linke dem Entwurf allerdings zustimmen. In einer »Generalklausel« soll dem Senat die Möglichkeit eingeräumt werden, den Beschluß des paritätisch besetzten Gremiums aufzuheben. Die Regierungsparteien argumentieren, diese Änderung sei notwendig, um einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 zu entsprechen. Gewerkschafterin Westhoff hält das, ebenso wie der ehemalige IG-Medien-Vorsitzende Detlef Hensche (siehe unten), für einen »nicht nachvollziehbaren Vorwand«. Das Berliner Gesetz sehe ohnehin bereits eine Vielzahl von Tatbeständen vor – darunter fast alle Beamtenangelegenheiten –, bei denen der Senat das letzte Wort hat. »Das Landespersonalvertretungsgesetz gibt es seit 1974, ohne daß die Stadt zusammengebrochen wäre«, meinte auch Schönberg.

Ein-Euro-Jobber außen vor

Besonders ärgert Westhoff die »Ausgrenzung von Ein-Euro- und ABM-Kräften aus der Mitbestimmung«. Bei deren Angelegenheiten soll der Personalrat in den ersten sechs bzw. zwölf Monaten ihres Einsatzes kein Mitspracherecht haben. »Zu den sonstigen Aussagen der Linken über Ein-Euro-Jobs paßt das ganz und gar nicht«, kritisierte Westhoff. Döring erklärte hierzu lediglich, seine Fraktion werde versuchen, die mitbestimmungsfreie Zeit bei Einsätzen von ABM-Kräften wie bei Ein-Euro-Jobbern auf sechs Monate zu verkürzen.

Eindeutiger positionierte sich der Politiker in anderen Fragen. So werde man die im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung der Mitbestimmung bei Veränderungen der IT-Systeme, bei der Zeiterfassung und bei kurzfristigen Einstellungen an Schulen nicht mittragen. Auch die Gewerkschaftsforderung nach Einrichtung von Wirtschaftsausschüssen wie in der Privatwirtschaft, die den Beschäftigtenvertretungen Einsicht in wirtschaftliche Fragen ermöglichen, unterstütze Die Linke. Die in Körtings Entwurf enthaltene Formulierung hierzu sei nutzlos, betonte Schönberg. Zwar sei es positiv, daß sich die Regierungsfraktionen erstmals im Vorfeld einer solchen Gesetzesänderung auf umfassende Diskussionen mit den Beschäftigtenvertretern eingelassen hätten, meinte der GdP-Chef. »Die Frage ist jetzt aber, ob sie das im Abgeordnetenhaus auch praktisch umsetzen.«