Sparkasse Berlin: Gegen die Privatisierung!

Wie der größte öffentliche Bankensektor Europas geknackt werden soll
Auf dem Hochschulkongress der Linken in Frankfurt am Main spricht Oskar Lafontaine von dem Verkauf der Berliner Sparkasse und bezeichnet ihn als einen Lackmustest für die neue Linkspartei. Einen Tag später eröffnet der rot-rote Senat in Berlin das Ausschreibungsverfahren zur endgültigen Privatisierung.
 

von Anne Engelhardt, Berlin

2005 verabschiedete die SPD/PDS-Koalition das Sparkassengesetz, welches auch bundesweit den Grundstein dafür legt, den größten öffentlichen Bankensektor Europas in die profithungrigen Mäuler der Privatbanken zu werfen.

Dagegen fordert der WASG-Landesverband Berlin: „Kein Verkauf der Sparkasse: Die Überschüsse der Sparkasse müssen gemeinnützig verwendet werden – Ein gesetzlich verankertes Recht auf ein Girokonto für jedermann“.

Im Neujahrsbrief der Berliner WASG heißt es außerdem: „Die Privatisierung der Berliner Sparkasse ist aus unserer Sicht keine zwingende Notwendigkeit auf Grund einer EU-Auflage, wie der Senat immer wieder gern behauptet, um von seiner eigenen Verantwortung abzulenken. Der Senat hat mit dem Sparkassengesetz erst die Möglichkeit geschaffen, die Sparkasse an einen privaten Investor zu verkaufen. Interessiert an einem möglichst hohen Verkaufspreis, ist davon auszugehen, dass ein privater Investor im Bieterverfahren in diesem Jahr zum Zuge kommen soll. Dies wäre ein Präzedenzfall in der gesamten Bundesrepublik.“

Präzedenzfall

Während das Bieterverfahren in Berlin noch im vollen Gange ist, basteln in Hessen und Nordrhein-Westfalen die Landesregierungen – angeregt durch Berlin – eifrig an ähnlichen Entwürfen eines Sparkassengesetzes. Seinerzeit wurde der SPD/PDS-Senat durch die private Wirtschaftskanzlei Freshfield Bruckhaus Deringer – bekannt durch das Lkw-Maut Desaster – „unterstützt“. Mit dem Verkauf der Berliner Sparkasse hätten die privaten Banken einen Fuß in der Tür zur bundesweiten Privatisierung der Sparkassen.

Bisher stehen Privatbanken in Konkurrenz zur öffentlichen Sparkasse und werden auch dadurch gezwungen, günstigere Bedingungen anzubieten (günstigere Konten oder Kredite).

Doch wenn selbst jetzt schon die öffentlich-rechtlichen Auflagen von der Sparkasse all zu oft missachtet werden und es allein in Berlin bereits offiziell über 33.500 Haushalte ohne eigenes Girokonto gibt, so wird diese Abwärtsspirale nach dem Verkauf der Berliner Sparkasse erst richtig vorangetrieben werden.

„Die Berliner Entscheidung könnte dazu beitragen, die bislang strikte Trennung der deutschen Kreditwirtschaft in Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen […] aufzubrechen“, jubelte das Handelsblatt vom 12. April 2005 kurz nach der Verabschiedung des Sparkassengesetzes. „Branchenbeobachter kritisieren seit langem, das Modell behindere die Konsolidierung der deutschen Bankenlandschaft.“ Dieser Satz aus dem gleichen Artikel heißt übersetzt, dass auf Kosten des Zugangs zu Finanzdienstleistungen die Wettbewerbssituation der Privatbanken verbessert werden soll.

Berliner Bankenskandal

1994 wurde die Berliner Bankengesellschaft gegründet und unter ihr die Berliner Bank, die ehemalige Investitionsbank und die Berliner Hyp vereinigt. Den wichtigsten Teil dieser Fusion stellte zudem die Berliner Landesbank dar, zu der die Sparkasse gehört.

Die Sparkasse blieb zwar weiterhin in öffentlichem Eigentum; öffentliche, demokratische Kontrolle über die Geschäfte der Bankengesellschaft gab es jedoch keine. Mit fatalen Folgen.

Im Gegenzug dazu, dass der Sparkasse der Zugang zu Spekulationsgeschäften eröffnet wurde, die vorher durch die öffentlich-rechtliche Bindung nicht durchführbar waren, sollte die heruntergewirtschaftete private Berliner Bank vor ihrem Bankrott nicht nur gerettet, sondern ihr gleichzeitig durch die „Gewährträgerhaftung“ der öffentlichen Landesbank eine weitere Finanzierung von Investitionen ermöglicht werden. Die „Gewährträgerhaftung“ stellte nichts anderes als eine Bürgschaft des Berliner Landeshaushaltes für die privaten Geschäfte der Bankengesellschaft dar. Mit anderen Worten: Wenn die Privatgeschäfte schief gehen, fließen öffentliche Gelder in die Taschen der privaten Geldanleger.

Und es dauerte nicht lange, bis das Land Berlin für die Privatgeschäfte blechen musste: Überbewertete Immobilienfonds, mit deren Anteilen sich die Berliner High Society gegenseitig bedachte, fuhren schon 1996 Riesenverluste für die Bankengesellschaft ein. Diese Fonds verloren im Zuge sinkender Immobilienpreise ihren Wert. Zur Absicherung wurde die Fonds-Blase immer weiter aufgebläht, bis sie letztendlich platzte.

Erst 2001 flog der ganze Betrug rund um die Berliner Bankengesellschaft, ihre 70.000 Anleger und die damalige Große Koalition in der Hauptstadt auf. Die Immobilienfonds hatten dermaßen an Wert verloren, dass der Bankengesellschaft die sofortige Insolvenz drohte.

Die SAV forderte damals unter anderem, dass die Anleger der Immobilienfonds und der CDU-Fraktionsvorsitzende Landowsky, der damals im Aufsichtsrat der Bankengesellschaft Gelder abkassierte, für den Bankenskandal zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

2002 setzte sich der neue Senat aus SPD und PDS zusammen. Nicht zuletzt auf Grund ihrer Proteste gegen den Bankenskandal erzielte die PDS damals ein hohes Stimmenergebnis.

Doch die Regierungsbeteiligung der PDS führte zu keiner Kampfansage an die Gewinner des Bankenskandals, die sich auf Landeskosten bereichert hatten: Stattdessen wurde das Risikoabschirmungsgesetz auf die Tagesordnung gesetzt.

Die Folgen des Risikoabschirmungsgesetzes

Damit übernahm das Land Berlin insgesamt 21,6 Milliarden Euro an faulen Krediten. Diese Zahlen entsprechen dem Budget eines Berliner Jahreshaushaltes. Während darüber private Renditeinteressen geschützt wurden, bürdete der Senat den BerlinerInnen immer mehr Spar- und Kürzungsprogramme auf.

Von den einstigen Protesten gegen die Profithaie blieb seitens der PDS nichts mehr übrig. Man wollte sich als regierungsfähig gegenüber dem Koalitionspartner erweisen. Die eigentlichen Schuldigen an diesem Finanzdesaster wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.

Das Debakel nahm mit den Verhandlungen mit der EU-Kommission weiter seinen Lauf. Denn die staatlichen Zuschüsse des Landes zur Sanierung der gesamten Bankengesellschaft – wobei nur ein Teil der öffentlichen Hand gehörte – galten als wettbewerbswidrig. Nach dem Angebot des Berliner Senats, 81 Prozent der Anteile der Bankengesellschaft 2007 zu verkaufen, stimmte die EU den Zuschüssen zu.

Die Interessen der EU-Kommission und des Senates liegen dabei jeweils auf der Hand: Die einen wollen den öffentlichen Bankensektor knacken, die anderen fünf Milliarden Euro für die Landeskasse durch den Verkauf einkassieren. Beiden geht es jedoch um das gleiche Prinzip: Die Sparkasse soll privatisiert werden, bezahlen sollen die Lohnabhängigen und Beschäftigten – Verantwortung dafür soll jedoch vom Senat auf die EU und von der EU auf den Senat abgewälzt werden.

Auf Kosten von Beschäftigten und Erwerbslosen

Die Sparkasse ist verpflichtet, „die Grundversorgung aller Bevölkerungsschichten mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen“, erklärte Silvia Frömbgen, die zuständige Referentin beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Schon heute besteht für diese Sicherstellung keine Garantie mehr, oft nicht mal mehr durch die Sparkasse.

Auch wenn 2004 ein Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde, nachdem Banken Kontokündigungen und Ablehnungen von Neukonten schriftlich begründen und an eine Schlichtungsstelle überweisen sollen, hat sich das in der Realität nicht ausgewirkt: Allein in Berlin leben elf Prozent aller EmpfängerInnen von Sozialleistungen ohne eigenes Girokonto. Im Dezember 2006 zählt die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V. offiziell 240.000 verschuldete Berliner Haushalte.

Das Wegbrechen der Sparkasse bundesweit würde den Druck im Bankensektor weiter erhöhen, sich auf diejenigen mit einem überdurchschnittlichen Einkommen sowie auf mittelständische und Großunternehmen zu spezialisieren und Geringverdiener, Erwerbslose und ärmere Bevölkerungsschichten von Finanzdienstleistungen wie zum Beispiel einem Konto für Jedermann (und jede Frau) auszuschließen.

Zudem haben die Sparkassen seit 2003 bundesweit 23.000 Stellen gestrichen (womit sie noch unter dem Durchschnitt der Stellenstreichungen der privaten Banken liegen). Durch die Ausdünnung der Filialendichte nach der Privatisierung der Berliner Sparkasse werden weitere Einschnitte im Personalbereich drohen. Schließlich soll sich der Kauf der Sparkasse rentieren und damit muss sie „wettbewerbsfähig“ werden. Dieses Konkurrenzinteresse wird sich für einige Wenige im Vorstand und einige Anleger auszahlen. Die Mehrheit der Gesellschaft wird davon nicht profitieren, im Gegenteil.

Oskar Lafontaine äußert sich ähnlich. Welche Schlussfolgerung wird er ziehen, wenn die Berliner L.PDS, für die er im letzten Jahr Wahlkampf machte, den „Lackmustest“ (O-Ton Lafontaine) nicht besteht? Nette Reden alleine werden den Menschen in Berlin nicht viel nutzen.

Anne Engelhardt ist Bezirksverordnete der WASG in Berlin-Mitte

Der rot-rote Senat in Berlin erweist sich als treibende Kraft bei der Zerschlagung der öffentlichen Banken. Es macht die Sache nicht besser, wenn man sich vor Augen hält, dass die der Zusammensetzung von SPD und PDS/Linke nach „linkeste“ Landesregierung die Privatisierung ihrer Sparkasse am entschiedensten betreibt. Die FDP hätte das nicht besser machen können, obwohl sie es wenigstens programmatisch vertritt. Risikolos kann man aber die Prognose wagen: Ist der Verkauf der Berliner Sparkasse einmal abgewickelt, kommt der Privatisierungsschub erst richtig. Bisher schüchterne Provinzpolitiker werden die in Berlin begonnene Erosion des öffentlichen Bankensektors weitertreiben.

Lucas Zeise in der Financial Times Deutschland vom 30. Januar 2007