Die Beschlüsse des ASG Bundesvorstandes

1.) Auf der Grundlage des Parteistatuts werden allen Anträgen auf Parteimitgliedschaft zugestimmt. Nichtaufnahme erfolgt ausschließlich aus persönlichen verhaltensbedingten Gründen. (Nicht Aufgenommen wurde vier Personen, weil aus den jeweiligen Ländern bezüglich dieser Personen große Bedenken angemeldet wurden, wie z.B. Nähe zur NPD oder anderen rechtsradikalen Gruppierungen).

2.) Doppelmitgliedschaften sind generell im Rahmen unseres Status bis zum 31.12.2005 zulässig. Die SAV ist laut ihrer gegenwärtigen Satzung eine Partei. Sollte dies bis Ende des Jahres so bleiben, greift das Statut der ASG.

3.) Der BuVo erarbeitet ein strategisches Grundsatzpapier zum Profil der ASG.

4.) FunktionsträgerInnen und KandidatInnen auf den Listen der ASG, die gleichzeitig der SAV angehören, werden aufgefordert, aus der SAV auszutreten.


aus einer Rundmail der ASG Hessen vom 13. Februar 2005