GDL und EVG kämpfen um Einfluss beim Zugpersonal

Foto: http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Sese_Ingolstadt CC BY-SA 2.5
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Tarifrunde bei der Deutschen Bahn

Wir wollen die Interessenvertretung für das gesamte Zugpersonal werden“, kündigte der Bundesvorsitzende der GDL Claus Weselsky in der „Wirtschaftswoche“ an. Die GDL, die schon 80 Prozent der LokführerInnen der Deutschen Bahn organisiert, stellt den Anspruch, für das gesamte Zugpersonal in der Tarifrunde 2014 zu verhandeln. Etwa 30 Prozent der ZugbegleiterInnen sind bei der GDL organisiert – mit ansteigender Tendenz.

von Fabian Thiel, Hamburg

Mit dem Auslaufen des Tarifvertrags von 2008 läuft auch die einschränkende Vereinbarung mit der Deutschen Bahn (DB) aus, dass die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) nur für die Lokführer verhandelt. Damals hatte die GDL bis zu elf-prozentige Lohnerhöhungen für die LokführerInnen herausgeholt, aber keinen Vertretungsanspruch bei dem restlichen Zugpersonal durchsetzen können. Die EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, Mitglied im DGB) dagegen möchte nicht nur den Alleinvertretungsanspruch für die ZugbegleiterInnen aufrecht erhalten, sondern eigentlich auch die LokführerInnen wieder organisieren. Die bisherige Aufteilung der tariflichen Zuständigkeit zwischen den Gewerkschaften „habe sich nicht bewährt“, erklärte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner.

Innerhalb des Gesamtbetriebsrats Fernverkehr führt diese zwischen-gewerkschaftliche Konkurrenz beispielsweise zu Gerangel um Freistellungen. Bei der GDL sind etwa 34.000 Menschen organisiert, bei der EVG im Gegenzug 213.000. Die Verhandlungsführung der Deutschen Bahn nutzt die Spannungen zwischen beiden Gewerkschaften aus und besteht für die laufenden Tarifverhandlungen auf ein Kooperationsabkommen zwischen GDL und EVG für alle tariflichen Regelungen für die ZugbegleiterInnen – in der Hoffnung, dass die beiden Gewerkschaften sich gegenseitig blockieren.

Forderungen der GDL

Unter dem Motto „Fünf für Fünf“ erhebt die GDL fünf Kernforderungen für LokführerInnen, ZugbegleiterInnen, BordgastronomInnen, InstruktorInnen/TrainerInnen und DisponentInnen (die den Einsatz des Zugpersonals, insbesondere bei Verspätungen und Störungen planen) in der laufenden Tarifrunde:

  • fünf Prozent mehr Gehalt und zwei Gehaltssteigerungen von 60 Euro nach 30 und 35 Berufsjahren

  • eine zweistündige Arbeitszeitverkürzung auf 37 Stunden pro Woche

  • Reduzierung der maximalen Fahrzeit um eine Stunde auf acht Stunden, Begrenzung der Überstunden von „unbegrenzt“ auf 50 im Jahr und einen 50-prozentigen Zeitzuschlag auf Schichtverlängerungen

  • maximal fünf Schichten in 120 Stunden statt sieben Schichten innerhalb von 144 Stunden. Freie Wochenenden um vier Stunden verlängert, von mindestens Freitag 22 Uhr bis Montag 6 Uhr, Dienstbeginn nach dem Urlaub nicht vor 6 Uhr

  • eine Gewinnbeteiligung für die MitarbeiterInnen

Ein Forderungskatalog der EVG für diese Tarifrunde lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Eine Mitgliederumfrage soll Ende August zu einem Forderungskatalog ausgearbeitet werden.

Das erklärte Ziel der GDL in dieser Tarifrunde liegt vor allem darin, die Arbeitsbelastung zu senken. Anfang dieses Jahres hatte die GDL in einer separaten Tarifrunde zum sogenannten Demografie-Tarifvertrag auch aufgrund der hohen Arbeitsbelastung weitergehende Zugeständnisse der DB erreicht. Falls ein Lokführer arbeitsunfähig werden sollte, kann er sich zwischen einer Abfindung oder einer Weiterbeschäftigung bei der DB entscheiden; wobei angestrebt wird, den Einsatzort nicht wechseln zu müssen.

Öffnungsklauseln und „Tarifeinheit“

Die nächste Verhandlungsrunde der GDL steht am 31. Juli an. Die EVG wird offiziell nicht vor Ende August in Verhandlungen eintreten können. Es ist offen, ob GDL- und EVG-Führung sich in absehbarer Zeit auf gemeinsame Forderungen einigen. Klar ist nur, dass Streiks des Zugpersonals der Deutschen Bahn erhebliche Geldeinbußen bereiten können. Die DB drängt daher zunehmend auch auf mehr betriebliche Öffnungsklauseln, um Tarifverträge aufzuweichen.

Im Hintergrund droht weiterhin die Große Koalition mit ihrem Gesetz zur „Tarifeinheit“, das zum Ziel hat, kleineren (und wie die GDL unbequemeren) Gewerkschaften das Recht zu nehmen, für ihre Mitglieder einen Tarifvertrag auszuhandeln, wenn sie nicht die Mehrheit aller Beschäftigten eines Betriebs organisieren – wodurch auch das Streikrecht weiter eingeschränkt würde.

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