Hessen: Tariflöhne per Gesetz

Seit der Aufhebung des gesetzlichen Lohnstopps Ende der vierziger Jahre hat es in der Bundesrepublik keine Festlegung von Tariflöhnen per Gesetz mehr gegeben. Die Koch-Regierung hat sie wieder eingeführt.


 

Das Land Hessen war bereits 2004 aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ausgetreten. Neueingestellte müssen 42 Stunden in der Woche arbeiten. Jetzt will die Koch-Regierung die Tarifautonomie vollends aushebeln. Die CDU-Mehrheit im hessischen Landtag verabschiedete am 15. November ein Landesgesetz, wonach die 50.000 Tarifbeschäftigten zum 1. April 2008 nach vier Nullrunden nur eine Lohnerhöhung von 2,4 Prozent und Einmalzahlungen bekommen sollen.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein Bankrott von ver.di in Hessen. Als das Land im Jahr 2003 die Tarifverträge zum Urlaubsgeld kündigte, Verschlechterungen bei den Beamten durchsetzte und die Mitgliedschaft in der TdL kündigte, gab es enormen Unmut. Am „Tag der Verweigerung“ am 18. November 2003 beteiligten sich 65.000 Beschäftigte an Warnstreiks und einer Demonstration in Wiesbaden. Mehr als 7.000 Beamte traten trotz Verbot in einen eintägigen Streik. Für ver.di war das eine einmalige Aktion zum Dampf ablassen, der keine weitere Kampfmaßnahme folgte. Im Anschluss daran konnte die hessische Landesregierung einen Angriff nach dem anderen durchziehen. Das Vertrauen in ver.di ist in Hessen mehr als in anderen Bundesländern erschüttert.

Aufgrund der Tarifrunde bei Bund und Kommunen sind in Hessen ab 1. Januar 2008 alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus der Friedenspflicht. Eine Chance, gemeinsam zu streiken und eine Kehrtwende zu erreichen. Eine Chance, die unbedingt genutzt werden muss.