Öffentlicher Dienst: Neue Entgeltordnung

Nach der Lohnabsenkung durch die neuen Tarifverträge TVöD und TV-L droht den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst eine weitere Absenkung durch neue Entgeltgruppen.
 

Mit den neuen Tarifverträgen wurde vereinbart, dass es ein neues Eingruppierungssystem geben soll. Erklärtes Ziel der Arbeitgeber ist es, die Löhne dadurch weiter nach unten zu drücken. Während die Arbeitgeber sich weigern, überhaupt über neue Eingruppierungen zu verhandeln, solange ver.di keiner Verlängerung der Arbeitszeit zustimmt, hat die Bundestarifkommission von ver.di als Verhandlungsgrundlage ein Modell vorgelegt, das völlig inakzeptabel ist. Es würde der Arbeitgeberwillkür bei der Eingruppierung Tür und Tor öffnen. Darüber hinaus soll es selbst bei der Eingruppierung Öffnungsklauseln für Sparten, Berufsgruppen und Landesbezirke geben.

Einen weiteren Ausverkauf an der Tariffront im Öffentlichen Dienst darf es nicht geben.