Nein zum bayrischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Es drohen Verschlechterungen für psychisch kranke Menschen

Auf mehreren Fronten attackiert die CSU demokratische Rechte und damit die Möglichkeit sich an Streiks oder sozialen Bewegungen zu beteiligen. Oberflächlich scheint es, als wäre sie damit erfolgreich.

Von Stefan Reifberger, München

Am 15. Mai verabschiedete die bayerische Staatsregierung gestützt auf ihre absolute CSU-Mehrheit und mit Blick auf die kommenden Wahlen, bei denen sie diese Mehrheit allen Umfragen nach verlieren könnte, das härteste Polizeigesetz in der Geschichte der Bundesrepublik. Gleichzeitig strebt Markus Söders Kabinett ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze an, in dessen ursprünglicher Fassung es kaum um Hilfe geht.

Das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Nach Protesten gegen die Neuordnung musste die Staatsregierung im April bereits zurückrudern und die härtesten Angriffe im neuen Gesetz streichen. Trotzdem zeigt der ursprüngliche Gesetzesentwurf des BayPsychKHG drastisch, in welche Richtung die CSU die Gesellschaft treiben will.

Seit 1992 gilt für Zwangseinweisungen das Unterbringungsgesetz, das nun überarbeitet werden soll. Anstatt aber den in der Gesetzesbegründung „Beitrag zur Entstigmatisierung“ zu leisten, sollte die Ausgrenzung von Betroffenen verschärft und institutionalisiert werden. Vier Artikel, die sich mit Hilfe befassen, standen im ursprünglichen Entwurf 35 Artikeln zur Unterbringung gegenüber.

Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung, also per gerichtlicher Anordnung, soll für Menschen angewendet werden können, wenn die betroffene Person Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl gefährdet. Art und Anzahl der geschützten Rechtsgüter sind in Deutschland aber nicht abschließend definiert. Dazu zählen etwa “das sich im Mutterleib entwickelnde Leben” ebenso wie das “Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Märkte”.

Mögliche Willkür

Es wird bewusst auf die Eingrenzung auf Menschen mit psychischer Erkrankung verzichtet und keine genaue Voraussetzung für die Unterbringung genannt. Das würde Einweisungen gegen den Willen der Betroffenen vereinfachen. Außerdem legt die Gesetzesbegründung nahe, dass alle psychisch Kranken, die eine Gefahr nach der Definition des Gesetzes darstellen, automatisch nicht selbstbestimmungsfähig sind. Das Problem liegt hier insgesamt in den schwammigen Formulierungen, die viel Interpretationsspielräume freilassen.

Das Maßregelvollzugsgesetz, das zum Beispiel bei Vergewaltigungen angewendet wird, verweist im Entwurf auf das neue PsychKHG. StraftäterInnen werden so mit psychisch Erkrankten vermengt. Insgesamt sah der Gesetzentwurf vor, dass Maßnahmen wie Einschränkung der Kommunikation, Videoüberwachung oder körperliche Durchsuchung bei Besuchen auf alle untergebrachten Menschen ausgedehnt würde, egal ob es sich um psychisch kranke StraftäterInnen, Demenzkranke oder zum Beispiel eine junge Mutter mit Wochenbettdepression handelt.

In der jetzt ebenfalls gestrichenen zentralen Unterbringungsdatei sollten Daten über die Person und die Diagnose mindestens fünf Jahre gespeichert werden. Trotzdem sollen Polizei und Bezirk weiterhin informiert werden, wenn öffentlich-rechtlich untergebrachte PatientInnen entlassen werden.

Die Schaffung eines landesweiten Krisendienstes wird dadurch konterkariert, dass dieser gerade bei gerichtlich verordneten Zwangseinweisungen nicht mit einbezogen werden soll.

Mit dem Angriff auf psychisch Erkrankte trifft die CSU weitaus größere Teile der Bevölkerung. Erstens erkranken auch durch das auf Ausbeutung des Menschen funktionierende kapitalistische System viele Menschen in ihrem Leben psychisch. Zweitens schafft sie so ein weiteres Instrument um unliebsamen Widerstand gegen Sozialabbau zu verhindern, z.B. durch das Weglassen der genau genannten Voraussetzung für Zwangseinweisungen.

Bis Mitte Juni soll nun ein neuer Entwurf für das Gesetz vorgelegt werden.

Bewegung gegen die reaktionären Gesetze

Gegen das neue Polizeiaufgabengesetz hat sich seit Anfang März eine breite Bewegung in Bayern formiert. Nach dem Aufruf des Bündnisses „NoPAG“ mit mittlerweile über 90 Mitgliedsorganisationen gingen am 10. Mai über 40.000 Menschen in München auf die Straße. Am Tag der Verabschiedung am 15. Mai streikten 2000 SchülerInnen und demonstrierten von ihren Schulen zum bayerischen Landtag. Mit dem Aufruf zum SchülerInnen- und Jugendprotest hat die Initiative „NoPAGJugend“ einen Nerv getroffen. SchülerInnen vernetzen sich an ihren Schulen, um weiter gegen das Gesetz aktiv zu sein. Andere Organisationen im Bündnis und linksjugend [‘solid] haben dabei eine zentrale Rolle gespielt, indem WhatsApp-Gruppen aufgebaut wurden, die an manchen Schulen mittlerweile über 150 Mitglieder zählen. Diese Bewegung und die Selbstorganisation sind mit der Verabschiedung des neuen PAG nicht vorbei und richtet sich auch gegen das neue PsychKHG. Über 113.000 Menschen haben bis Mitte Mai eine Online-Petition dagegen unterzeichnet. In den Instagram-Kommentaren der NoPAGJugend organisierten sich die SchülerInnen nach dem Schulstreik schon für die nächsten Demos. SchülerInnen, Angestellte, Studierende und weite Teile der Gesellschaft machen die Erfahrung, dass sie etwas gegen diese Gesetze unternehmen können. Entscheidend werden weitere große Mobilisierungen sein, um das neue PAG zurückzunehmen, das PsychKHG zu verhindern und die absolute Mehrheit der CSU bei den Landtagswahlen am 14. Oktober mit einer starken LINKEN in der Opposition zu beenden. n